BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 114

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Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


15.15.31

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister Schelling! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stimmen diesem Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfungsgesetz zu, wenn die Einwände des Nationalrates – die ich jetzt nicht wiederholen möchte, weil sie alle schon plakativ in der Korrespondenz enthalten sind – angenommen werden.

Ich darf noch einen zweiten Punkt ergänzen, auf den ich kurz eingehen möchte. Das be­trifft nämlich auch den Finanzplatz Österreich – das ist praktisch ein Kollateralschaden, wenn man so will; ich möchte die Kontinuität wahren –, denn offensichtlich hat ja auch das Wissenschafts- und Wirtschaftsministerium erkannt, dass in Österreich einiges nicht stimmt.

Herr Vizekanzler Mitterlehner – oder war es Staatssekretär Mahrer, was ich eher ver­mute – hat im Jahr 2016 eine interessante Studie über die „KMU-Börsen in Europa“ mit 118 Seiten in Auftrag gegeben. Da stehen interessante Sachen drin: dass es eben mit dem Finanzmarkt Österreich so nicht funktioniert und dass die gesamte Wirtschaft – ist ja egal, ob man jetzt Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großbetriebe dazunimmt – darunter lei­det.

Dieses Geldwäschegesetz strahlt deswegen auf den Finanzmarkt aus, weil der Dritte Markt – und das sind die KMUs – dort Eigenkapital sucht. Das finden die Betriebe nur auf dem Dritten Markt, weil sie aufgrund der Vorschriften für KMUs nur dort gelistet wer­den können.

Auf dem Dritten Markt – wie in Deutschland oder in anderen Ländern, das steht alles in der Studie drin, aber die Schlussfolgerung daraus steht nicht drin, und die darf ich jetzt erläutern – gibt es Inhaberaktien. Das ist ganz wichtig, weil Investoren Inhaberaktien kau­fen. Mit diesem Gesetz sind diese Inhaberaktien dann nur mehr Namensaktien – weil es wieder ein Gold-Plating-Gesetz ist, Österreich also praktisch über das hinausgeht, was die Europäische Kommission uns vorschreibt, die Financial Action Task Force. In Deutschland gibt es das gleiche Gesetz. Das wird zu einem weiteren Delisting öster­reichischer KMUs führen.

In Deutschland ist das nicht der Fall, dort gibt es nach wie vor die Inhaberaktien, ob­wohl das gleiche Gesetz, dieses Geldwäschegesetz – und das ist ja schon Nummer 4 –, weiterhin Gültigkeit hat.

In Österreich, das steht in diesem Bericht drin, gibt es gerade einmal zehn Unterneh­men auf diesem Dritten Markt – in Warschau sind es 431, an der Deutschen Börse 175 Unternehmen, die auf dem Dritten Markt gelistet sind und Eigenkapital thesaurieren kön­nen, weil sie eben auf dem Dritten Markt emittieren.

Ich weiß, dass es dem Wirtschaftsministerium ein Anliegen ist, den Dritten Markt aus­zubauen – und der Wiener Börse sowieso, mit dem guten neuen deutschen Präsiden­ten, Herrn Boschan, der die Problematik auch erkannt hat. Er kommt ja aus Deutsch­land, von der Stuttgarter Börse, er weiß, was die Wirtschaft braucht. Er weiß, dass all die Unternehmen, egal, welche Größe sie haben, Eigenkapital benötigen. Das gibt es nur an der Börse, denn Kredite sind immer Fremdkapital; das darf ich erwähnen.

Ich möchte noch eine weitere Problematik erwähnen. Auf dem Ersten Markt wurde jetzt neben RHI – im Frühjahr war das – Austria Email delistet, und Lenzing hat den Stand­ort in die USA verlagert. Der primäre Grund war aber nicht die Energie – das war mit


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