BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 113

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. De­zember 2016 betreffend ein Abgabenänderungsgesetz 2016.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.12.5213. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terro­rismusfinanzierung im Finanzmarkt (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG) erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bank­wesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selb­ständigenvorsorgegesetz, das Börsegesetz 1989, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das Bundeskriminalamt-Ge­setz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das E-Geldge­setz 2010, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Gemeinsamer Melde­standard-Gesetz, das Glücksspielgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kon­tenregister- und Konteneinschaugesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Versiche­rungsaufsichtsgesetz 2016, das Verbraucherzahlungskontogesetz, das Wertpapier­aufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden (1335 d.B. und 1391 d.B. sowie 9671/BR d.B. und 9690/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zu Punkt 13 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Heger. Ich bitte um den Bericht.

 


15.13.17

Berichterstatter Peter Heger: Herr Präsident! Herr Minister Schelling! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen Bundesräte! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismus­finanzierung – Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – erlassen wird.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst zudem die Änderung fol­gender Gesetze: das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesen­gesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvor­sorgegesetz, das Börsegesetz 1989, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundesge­setz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das Bundeskriminalamt-Gesetz, das Einlagen­sicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das E-Geldgesetz 2010, das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Glücks­spielgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kontenregister- und Konteneinschau­gesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsge­setz, das Sparkassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Verbrau­cherzahlungskontogesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdiens­tegesetz.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.

Nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 stellt der Finanzausschuss mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


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