BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 119

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wakischem Vorsitz kommt. Wir werden die nationale Umsetzung, sobald sie als Text­fassung vorliegt, unmittelbar in Begutachtung senden. Geplant ist, dass wir diesen Teil, der nachträglich dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das heute zu beschließen ist, folgt, im Juni 2017 beschließen können. Damit ist ein Paket abgeschlossen, und ich glaube, es ist im Interesse aller, dass die Staatengemeinschaft, nicht nur einzelne Län­der, alle Kraft darauf konzentriert, diesen Geldwäscheprozessen möglichst enge Spiel­räume zu lassen und sie unmöglich zu machen.

Was auch von den Vorrednerinnen und -rednern bereits angesprochen wurde, ein ganz zentrales Thema, gerade nach den furchtbaren Ereignissen der letzten Tage: Die Ter­rorismusfinanzierung damit zu bekämpfen, das ist, glaube ich, eine wesentliche Ent­scheidung, das wird mit dieser Gesetzesvorlage auch ermöglicht. Ich glaube, dass das in Zukunft noch verschärft werden muss, da die Kanäle für die Terrorismusfinanzierung immer noch nicht versiegt sind. Gerade die Länder, die am meisten davon betroffen sind, legen natürlich großen Wert darauf, dass wir mit der nächsten Novelle auch diese Lücke schließen.

Ich ersuche daher um Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.37

15.37.19

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.37.4114. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend Protokoll zur Ab­änderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwi­schen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Pro­tokolls (1323 d.B. und 1396 d.B. sowie 9691/BR d.B.)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend Protokoll zur Ab­änderung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwi­schen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zu­sammenarbeit im Bereich der Steuern (1324 d.B. und 1397 d.B. sowie 9692/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Aufhebung des Abkommens vom 13. April 2012 zwischen der Republik Öster­reich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (1327 d.B. und 1398 d.B. sowie 9693/BR d.B.)

 


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