BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 120

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17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen samt Protokoll (1252 d.B. und 1399 d.B. sowie 9694/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun gelangen wir zu den Tagesordnungspunkten 14 bis 17.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Heger. Ich bitte um die Berichte.

 


15.38.47

Berichterstatter Peter Heger: Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe nun die Berichte des Finanzausschusses zu den Tagesordnungs­punkten 14, 15, 16 und 17.

Zuerst bringe ich den Bericht zu Tagesordnungspunkt 14: Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Protokolls.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 stellt der Finanzausschuss mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 15: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Öster­reich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steu­ern.

Auch dieser Bericht liegt schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit bzw. Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 16: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend Abkommen zwischen der Republik Ös­terreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Aufhebung des Abkom­mens vom 13. April 2012 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanz­markt.

Auch dieser Bericht liegt schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

 


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