BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 118

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kämpfen, und wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.32


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desminister Schelling. – Bitte.

 


15.32.40

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Hohes Präsidium! Lie­ber Professor Schambeck! Ich habe ja eine ganz besondere Beziehung zu dir, du warst einer meiner akademischen Lehrer – da sieht man, was daraus wird –, und daher freut es mich, dass du heute auch hier bist.

Ganz kurz zu der Vierten Geldwäscherichtlinie – das ist eine Umsetzung einer europäi­schen Richtlinie –: Die zum Teil angesprochenen Probleme treten auf, weil es dazu auf europäischer Ebene eine Novelle geben wird. Da war die Überlegung der Kommission, die Mitgliedstaaten zu bitten, dass möglichst alle mit 1. Jänner 2017 diesen Teil der Richtlinie in Kraft treten lassen, wissend, dass eine Novelle kommt, denn ursprünglich war geplant, dass das Inkrafttreten der Vierten Geldwäscherichtlinie erst mit Juni 2017 erfolgt. Aus den bekannten Gründen hat man das vorgezogen, daher liegt der Geset­zesvorschlag vor. Im Wesentlichen ist natürlich klar, dass wir – Sie, ich – nun alle da­von betroffen sind.

Es gab die Überlegung, dass das einen besonderen Verwaltungsaufwand bedeutet. Das wird aber keinen wesentlichen Verwaltungsaufwand bedeuten, da für die politisch ex­ponierten Personen nicht österreichischer Provenienz diese Register schon existieren. Das bedeutet, die Banken haben schon solche Register, sie müssen sie nach interna­tionalem Standard schon führen. Wir alle kommen nun zu diesem Register hinzu, da­her haben wir mit dem Fachverband der Banken und Versicherungen sehr detailliert be­sprochen, wie diese Abwicklungen erfolgen sollen.

Was im Zuge der Begutachtung auch wichtig war, war die Präzisierung der Sorgfalts­pflichten: wo es eine verstärkte und wo es eine vereinfachte Sorgfaltspflicht gibt. Das ist in der Zwischenzeit in der entsprechenden Vorlage des Gesetzes geregelt.

Nun zur weiteren Vorgangsweise: Die heute vorliegende Vierte Geldwäscherichtlinie wurde entsprechend eingebracht und behandelt. Zur Frage, die aufgetaucht ist: Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz wird noch heuer fertig werden und in Be­gutachtung geschickt. Ich hoffe nur, dass sich am Ende des Tages alle daran halten werden, denn wir wissen aus vielen Untersuchungen und Studien – auch der Europäi­schen Kommission –, dass die Nichtsichtbarmachung der sogenannten Trusts, die vor allem im amerikanischen und angloamerikanischen Raum stattfindet, eben verhindert, dass wir nachvollziehen können, wie die Geldflüsse sind.

In Österreich hat man ein Firmenbuch, da weiß man, wer die Gesellschafter, die Ei­gentümer und die Geschäftsführer sind. Man kann bei den Stiftungen die Stifter sehen, man kann als Finanzverwaltung auch die Begünstigten sehen, sodass man das nach­vollziehen kann. Wenn es aber nicht gelingt, dass es einen internationalen Standard für diese sogenannten Trustregister gibt, dann wird das weiterhin ein Riesenproblem sein, das übrigens auch im Zusammenhang mit dem bereits im Parlament beschlossenen automatischen Informationsaustausch auftreten wird, da es uns nicht allzu viel nützen wird, wenn wir die Information bekommen, aber nicht wissen, auf wen wir zugreifen kön­nen. Das bedeutet, dass ein Schwerpunkt darauf gelegt wird. Wir gehen davon aus, dass dieses Register entsprechend aufbereitet wird.

Die angesprochene Novelle zur Geldwäscherichtlinie soll heute oder morgen von der Kommission präsentiert werden. Geplant ist, dass diese Novellierung noch unter slo-


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