BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 140

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die erste Verpartnerung von gleichgeschlechtlichen Menschen am Standesamt durch­führen werde, und ich meine, das ist auch gut so.

Dass es endlich die Möglichkeit gibt, dass gleichgeschlechtliche Paare auch am Stan­desamt heiraten dürfen, ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Gleichbehandlung. Die Öffnung des Standesamts war längst überfällig. Statt eines gemeinsamen Nachna­mens wird künftig auch ein gemeinsamer Familienname möglich sein, was nicht mehr stigmatisiert.

Begrüßenswert und ebenso wichtig sind die Verschärfungen im Sprengmittelgesetz so­wie teils auch im Waffengesetz. Zum Sprengmittelgesetz: Der Erwerb und Besitz von Schießmitteln ist derzeit grundsätzlich an eine behördliche Bewilligung gebunden. Schieß­mittel in einer Menge bis zu zehn Kilogramm sind dabei bisher von einer Bewilli­gungspflicht ausgenommen. Vor dem Hintergrund der Gefährlichkeit sollen in Zukunft der Erwerb und der Besitz von jeglichen Mengen an Schießmitteln an eine behördliche Bewilligung geknüpft werden.

Aufgrund der gleich hohen Gefährlichkeit von Spreng- und Schießmitteln und der Tat­sache, dass Schießmittel im Vergleich zu Sprengmitteln auch leichter umsetzbar sind, sollen die bisherigen Ausnahmebestimmungen von der Bewilligungspflicht entfallen. Der­zeit gelten Ausnahmen für Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte, Inha­ber einer Jagdkarte und so weiter; diese werden weiterhin Bestand haben.

Wir schaffen mit diesen Gesetzesänderungen also nicht nur raschere Abläufe, sondern auch ein Mehr an Sicherheit, auch beim Waffengesetz. Da führen wir ja zum Teil eben­falls Verschärfungen durch. Es geht dabei zum Beispiel auch um das Schusswaffen­verbot für Asylwerber im Zeitraum von bis zu fünf Jahren. Ebenso erhöhen wir in die­sem Zusammenhang auch den Strafrahmen.

Ein zweiter Punkt in diesem Zusammenhang ist eine wichtige Nachjustierung bei der Polizei. Künftig gibt es einen Rechtsanspruch für Polizistinnen und Polizisten, einen Waf­fenpass zu bekommen. Sie haben ja die Möglichkeit, ja sogar die Pflicht, sich in den Dienst zu stellen; für alle anderen Berufsgruppen gilt das ja nicht. Deswegen ist dieses Sonderrecht für die Polizei vorgesehen. Die Begrenzung ist bis zum Kaliber von maxi­mal 9 Millimetern gegeben.

Wir schaffen also mit diesem Deregulierungs- und Anpassungsgesetz raschere Ab­läufe – eine Forderung zum Beispiel auch der Hotellerie ist die einfachere Führung von Gästeblättern – und vor allem auch ein Mehr an Sicherheit für unsere Bevölkerung und für unsere Polizeikräfte.

Aus aktuellem Anlass möchte ich in diesem Zusammenhang auch all jenen Kräften herzlich danken, die an diesen Festtagen zu Weihnachten nicht bei ihren Familien sein können, sondern für die Sicherheit aller Österreicherinnen und Österreicher im Inland sowie im Ausland – etwa unsere Blauhelme – im Einsatz sind. Das gilt natürlich auch für alle anderen Berufsgruppen wie die Pflege, den Gesundheitsbereich und so weiter.

Schöne Festtage! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.00


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


17.00.46

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Gospa president! Frau Staatssekretärin! Gospa zvezna sekretarka! Herr Bundesminister! Gospod zvezni minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drage kolegice in kolegi! Ich möchte zu zwei Punkten Stellung beziehen. Der erste Punkt ist das, was mein Vorredner auch schon befürwor-


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