BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 142

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Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich darf Ihnen im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen und auch in meinem Namen schöne Weih­nachten und ein paar ruhige Stunden wünschen.

Mir liegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezem­ber 2016 betreffend ein Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungs­gesetz zwischen dem Bund und dem Land Tirol über Hubschrauberdienste für den Zi­vil- und Katastrophenschutz im Land Tirol.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist angenommen.

17.07.3821. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschafts­dienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonenge­setz 1966, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz und das Auslandszulagen- und ‑hilfeleistungsgesetz geändert sowie ein Bundes­gesetz zur Änderung der Personalstellenverordnung und ein Bundesgesetz zur Um­setzung der Richtlinie 2014/54/EU über Maßnahmen zur Erleichterung der Aus­übung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen (Um­setzungsG-RL 2014/54/EU), erlassen werden (2. Dienstrechts-Novelle 2016) (1348 d.B. und 1368 d.B. sowie 9673/BR d.B. und 9722/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zum 21. Tagesordnungspunkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Köll. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


17.08.09

Berichterstatter Dr. Andreas Köll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus zu Tagesordnungspunkt 21 über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Ver­tragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Bundes-Perso­nalvertretungsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz und das Auslandszulagen- und -hil­feleistungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz zur Änderung der Personalstel­lenverordnung und ein Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/54/EU über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen (UmsetzungsG-RL 2014/54/EU), erlassen werden (2. Dienstrechts-Novelle 2016), sowie den Bericht zu Tagesordnungspunkt 22 über den


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