BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 178

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.30.2126. Punkt

Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Ersatz­mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes

 


Präsident Mario Lindner: Wir gelangen nun zum 26. Punkt der Tagesordnung. Die Er­stattung dieses Vorschlages ist notwendig geworden, da das seinerzeit aufgrund eines Vorschlages des Bundesrates ernannte Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes Pro­fessorin Dr. Irmgard Griss wegen des Erreichens der Altersgrenze mit Ablauf des 31. De­zember 2016 aus dem Verfassungsgerichtshof ausscheiden wird.

Gemäß § 1 Abs. 3 Verfassungsgerichtshofgesetz wurde die offene Stelle im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ und in den für amtliche Kundmachungen bestimmten Landeszei­tungen mit einer Bewerbungsfrist bis 25. November 2016 ausgeschrieben.

Den Mitgliedern des Bundesrates wurde die Möglichkeit zur Einsicht in die eingelang­ten Bewerbungen geboten. Es liegt mir ein Wahlvorschlag vor, der auf Mag. Werner Sup­pan lautet.

Es liegt mir ein von fünf Bundesräten unterstütztes Verlangen gemäß § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, über diesen Wahlvorschlag eine Debatte durch­zuführen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Dr. Dziedzic. – Bitte.

 


19.31.38

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Wer­tes Präsidium! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Eingangs verlangen wir, weil es eine Personalwahl ist, eine Abhaltung dieser Wahl via Stimmzettel. Diese werden, soweit ich sehe, bereits ausgeteilt.

Wir möchten auch die Vorgangsweise kritisieren, da sie aufgrund eines fehlenden Hea­rings intransparent war. Viele von Ihnen werden vielleicht den Newsletter des Instituts für Föderalismus gelesen haben. Darin wird auch Bezug auf die Nominierung von Mit­gliedern und Ersatzmitgliedern des Verfassungsgerichtshofes genommen, und zwar soll es das Ziel sein, dass das Parlament besser und stärker eingebunden wird. (Vize­präsident Gödl übernimmt den Vorsitz.)

Wir sind der Meinung, dass das sicher nicht durch das Vorschlagsrecht einzelner Par­teien geschehen kann, die dann auch noch ein Hearing unmöglich machen. Das ist für uns das eine.

Das andere ist, dass es sieben qualifizierte Bewerber gab – leider war keine Frau da­runter, dafür kann aber natürlich die ÖVP nichts –, darunter waren unter anderem zwei OGH-Richter und zwei Uni-Professoren. Wir möchten Herrn Mag. Suppan nicht unter­stellen, dass er nicht der Bestqualifizierte gewesen ist, aber hätte es ein Hearing gege­ben, dann könnten wir mit gutem Gewissen behaupten, welcher von diesen Bewerbern es tatsächlich gewesen wäre. – Das ist nun diese Sache.

Eine weitere Sache, die wir auch kritisieren möchten, weil es unserer Meinung nach kein gutes Licht auf diese Kammer wirft, ist die Kommunikation nach außen. Sie werden viel­leicht alle am Sonntag, dem 18. Dezember, den Artikel in der „Presse“ gelesen haben,


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