der titelt: „ÖVP-Anwalt Suppan folgt Griss als Verfassungsrichter nach“, und weiter: „Der Bundesrat kürt den Juristen am Mittwoch zum Ersatzmitglied am Höchstgericht.“
Am 19. Dezember steht im „Standard“ ein Userkommentar, worin es heißt: „Griss-Nachfolge: Geheim“; Untertitel „Am Mittwoch entscheidet der Bundesrat über die Nachbesetzung im Verfassungsgerichtshof. Bis dahin unterliegt das Verfahren dem Datenschutz – die Öffentlichkeit bleibt weitgehend uninformiert“. Das heißt nicht nur, dass der Kommentator wahrscheinlich den Artikel vom Vortag nicht gelesen hat, ich glaube, dass sich hier ein weiterer Kommentar von selbst erübrigt. – Wir würden uns wünschen, dass das in Zukunft anders gehandhabt wird.
Da jetzt schon alle vom Weihnachtsfrieden gesprochen haben, möchte ich – vor der Abstimmung und weil es auch mein letzter Redebeitrag für heute ist – allen, die Weihnachten feiern, schöne Feiertage wünschen, und jenen, die nicht feiern, schöne freie Tage. Die Zeit vergeht irrsinnig schnell. Ich wurde mir selber erst jetzt dessen bewusst, dass ich bereits seit einem Jahr hier im Bundesrat bin, und ich wünsche mir, dass diese Zusammenarbeit mit Ihnen auch im zweiten Jahr so hervorragend funktioniert wie im ersten. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
19.35
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
19.35
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Dziedzic, ja, es gehört zu den Usancen des Bundesrates, Nominierungen von Mitgliedern – ich sage nochmals: Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes; auch das steht dem Bundesrat zu – im Rahmen eines Hearings durchzuführen. Wir haben das auch in der Präsidiale besprochen, denn hier geht es um ein Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes. Es war bisher üblich und wurde auch so gehandhabt, das hier wohl zu diskutieren, dann einen Wahlvorschlag einzubringen und diesen Wahlvorschlag abzustimmen.
Wir haben uns jetzt in der Präsidiale auch daran gehalten und das so vorgeschlagen. Es wäre schon möglich gewesen, auch ein Hearing zu machen, aber man muss schon auch die komprimierte Situation anschauen: Bis 30. November bestand die Wahlausschreibungsmöglichkeit, und es sollte dieses Jahr noch beschlossen werden. Jetzt sozusagen in aller Eile hier – obwohl es natürlich jedem bekannt ist, dass das kurz vor Weihnachten komprimierte Tage mit Ausschuss, mit Nationalrat, mit Bundesrat et cetera sind – ein Hearing von einem Tag hineinzupressen, wäre schwierig gewesen. Man kann sich aber durchaus darüber unterhalten, und das wird sicher auch Thema in der Präsidiale sein, wie man in Hinkunft mit derartigen Ernennungen umgeht, und dann kann es durchaus sein, dass wir ein Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes auch im Rahmen eines Hearings ernennen beziehungsweise das hier beschließen möchten.
Jetzt zu Mag. Werner Suppan: Ich möchte schon anfügen, dass es sehr viele gute Kandidaten gab, aber auch Mag. Suppan ein wirklich sehr geeigneter und fähiger Kandidat ist, der sehr oft als Rechtsanwalt, sagen wir einmal als Mann der Praxis, als praktisch denkender Rechtsanwalt in diesem Bereich mit dem Verfassungsgerichtshof zu tun hat. Das kommt aus seiner Bewerbung deutlich hervor, weil er Beschwerden über Erkenntnisse vom Verwaltungsgerichten nach Artikel 144 B-VG ebenso wie Individualanträge nach Artikel 139 B-VG sehr oft behandelt, auch Wahlanfechtungen sind darunter.
Er ist schon – was die Verfassungsgerichtshoftätigkeit anbelangt – ein sehr, sehr versierter und gefragter Mann. Ich darf deshalb auch namens meiner Fraktion um Unterstützung dieses Wahlvorschlages bitten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
19.38
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