Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte.
19.38
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns kommt heute die an sich ehrenhafte Aufgabe zu, ein Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorzuschlagen. Der Verfassungsgerichtshof ist eines der bedeutendsten Organe des Staates und urteilt über politisch äußerst sensible Rechtsfragen, wie durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes bei der Wahlwiederholung zur Stichwahl des Bundespräsidenten in diesem Jahr auch der breiten Öffentlichkeit deutlich gemacht wurde.
Dem Bundesrat kommt dabei eine bedeutende Rolle innerhalb des Verfassungsgefüges zu, da er drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied vorschlagen kann. Daneben bestehen auch für die Bundesregierung und für den Nationalrat Vorschlagsrechte. Die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes ist daher durchaus eine politische, wobei im Jahr 1994 diese politische Komponente nochmals verstärkt wurde, da bis dorthin Dreiervorschläge zu erstatten waren, aus denen der Bundespräsident frei wählen konnte. Wir haben daher die verfassungsrechtliche Verpflichtung aus den Bewerbern jenen auszuwählen, dem besondere Qualifikationen für diese Funktion zukommen.
Die ÖVP-Fraktion hat Mag. Werner Suppan vorgeschlagen. Einen kurzen Blick auf die Homepage seiner Rechtsanwaltskanzlei zeigt – wie er es auch selbst in seiner Bewerbung angeführt hat –, dass er sich seit Jahren mit einem – in der heutigen Zeit besonders wichtigen Grundrechtsthema – anwaltlich befasst. Ein besonderer Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit ist dem Medien- und Persönlichkeitsschutzrecht gewidmet, es geht dabei insbesondere um das Spannungsverhältnis zur Freiheit auf Meinungsäußerung in grundrechtlicher Hinsicht. Wie wichtig dieses Thema aktuell ist, hat Präsident Mario Lindner mit seinen Aktivitäten in seiner Präsidentschaft deutlich gezeigt.
Ich möchte mich aber bei all jenen Bewerbern – es war ja leider keine Bewerberin dabei – dafür bedanken, dass sie sich beim Bundesrat um die Stelle als Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes beworben haben, alle Bewerber haben höchste Qualifikationen.
Ich denke, wir sind aufgefordert, darüber nachzudenken – dass wir in der Präsidiale darüber reden, zeigt das auch –, wie wir das zukünftig mit Hearings halten werden, da bin ich mit dir (in Richtung Bundesrat Saller) vollkommen einer Meinung.
Ich möchte mich auch an dieser Stelle für die Zusammenarbeit in diesem Jahr bedanken, wünsche allen ein schönes Weihnachtsfest, alles Gute, erholsame Feiertage und ein Prosit 2017! (Allgemeiner Beifall.)
19.41
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat Raml.
19.41
Bundesrat Mag. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Weihnachten gibt es offenbar doch noch Wunder, und diese Wunder zeigen auf, dass es zwar äußerst selten, aber nicht unmöglich ist, dass die Grünen und die Freiheitlichen hundertprozentig bei einem Thema übereinstimmen. Kollegin Dziedzic, ich kann mich dir hundertprozentig anschließen, du hast das wunderbar dargestellt.
Auch uns Freiheitlichen geht es um eines: Wir haben nichts gegen den Herrn Rechtsanwalt Suppan einzuwenden, aber der Verfassungsgerichtshof – das hat Kollege Todt schon erwähnt – ist wirklich eine der bedeutendsten Einrichtungen unserer Republik.
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