BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 95

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14.37.55

Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute wieder ein Thema zu behandeln, das uns schon lange begleitet, das uns immer weiter begleiten wird, und ich glaube, dass es auch für jede und jeden von uns ein sehr wichtiges Thema ist, nämlich die Pensionen. Ich denke, wichtig ist bei diesem Thema: Wann kommt man in die Pension? Vor allem aber auch die Frage: Wie schaut dann die finanzielle Situation, die finanzielle Absicherung in der Pension aus?

Ich möchte mich daher gleich zu Beginn bei unserem Sozialminister Alois Stöger be­danken dafür, dass er mit dieser Gesetzesänderung die rechtlichen Rahmenbedin­gun­gen setzt, und zwar nicht nur nach dem Prinzip: gesund in die Arbeit und gesund von der Arbeit, sondern vor allem auch dafür – und das ist, glaube ich, das Wesentliche –, dass wir auch gesund in Pension gehen können.

Die Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsalters, die ja in diesem Ge­setzentwurf enthalten sind, sind nicht nur begrüßenswert, sondern ich bin davon überzeugt, dass wir damit einen weiteren Schritt in Richtung Heranführung des fakti­schen Zugangsalters an das Regelpensionsalter setzen. Schon jetzt belegen wieder einmal die nackten Zahlen, dass die Pensionsreform – mit unserem damaligen Sozial­minister Hundstorfer begonnen und in die richtige Richtung von unserem jetzigen Sozialminister Stöger weitergeführt – bereits wirkt. Im Jahr 2016 gingen die Menschen bereits um zwei Monate später in Pension als noch ein Jahr davor. Die Reformen im Pensionssystem laufen, und vor allem – und das ist das Wesentliche – wirken sie; man sieht das auch am Pensionskonto. Die Kosten sind – auch das kann man festhalten – weitgehend stabil.

Österreich hat mit dem Pensionskonto ein faires und transparentes Pensionssystem, das vor allem auch jungen Versicherten gute Pensionen gewährleistet. Schwerarbeiter können ab dem 60. Lebensjahr in Pension gehen, ansonsten besteht ein Pensions­korridor zwischen dem 62. und 68. Lebensjahr, der Langzeitversicherten einen vorzei­tigen Pensionsantritt ermöglicht und allen, die ihren Pensionsantritt aber über das Regelpensionsalter hinausschieben möchten, einen Bonus gewährt.

Diese auch vor allem international anerkannten Stärken des österreichischen Pen­sions­systems gilt es zu erhalten, aber nicht nur zu erhalten, sondern vor allem auch abzusichern. Das passiert auch gerade jetzt mit Maßnahmen, die in diesem Geset­zentwurf enthalten sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es ist daher jetzt an der Zeit, dass jene, die uns ständig erklären wollen, dass unsere Pensionen in Zukunft nicht sicher sind und vor allem jene, die immer wieder Pensionskürzungen predigen, sich der Realität stellen, und die sieht nun einmal anders aus.

Die Anhebung des faktischen Pensionsalters wird vor allem durch ein umfangreiches Rehabilitationspaket gefördert werden. Anzumerken ist aber auch, dass es nur dann gelingt, das Pensionsantrittsalter langfristig anzuheben, wenn die Menschen auch län­ger gesund und vor allem arbeitsfähig bleiben.

Als Gewerkschafterin bekenne ich mich zu dem Grundsatz: Rehabilitation vor Pension. Genau aus diesem Grund erachte ich es als sehr positiv, dass laut dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation bereits dann bestehen soll, wenn die versicherte Person die Voraussetzung für eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension in absehbarer Zeit wahrscheinlich erfüllen wird.

Wenn wir darüber reden, dass die Menschen länger im Arbeitsprozess bleiben sollen, dann gehört aber auch dazugesagt, dass Ältere eine Chance auf dem Arbeitsmarkt


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