BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 109

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gration der älteren Generation am Arbeitsplatz mit vielfältigen Chancen. Der Wegfall des erhöhten Kündigungsschutzes für über 50-Jährige ist dabei ein besonderer Faktor.

Ich bin an und für sich nicht der Meinung des Kollegen Samt, denn ich glaube, vorrangiges Ziel muss es sein, arbeitslose Leute einzustellen, das hat Vorrang. Für manche Arbeitgeber stellt natürlich dieser erhöhte Kündigungsschutz durchaus auch ein Problem dar. Derzeit gilt – wie bereits gesagt wurde –: Wenn jemand zwei Jahre in einem Betrieb gearbeitet hat, wird dieser erhöhte Kündigungsschutz schlagend. Das hat für viele Unternehmerinnen und Unternehmer eine negative Wirkung, wenn es um die Einstellung Älterer geht, und schränkt fallweise die Chance auf Wiedererlangung einer Beschäftigung ein.

Unser gemeinsames Ziel muss es also sein, die Jobchancen älterer Arbeitsloser zu verbessern. Das hat für mich und für uns absoluten Vorrang, dass diese Leute wieder eine Arbeit finden und auf keinen Fall daran gehindert werden. Der Wegfall des erhöhten Kündigungsschutzes erleichtert den Arbeitgebern die Neueinstellung (Zwi­schenruf des Bundesrates Samt) arbeitsloser und arbeitssuchender Personen.

Alles in allem: eine gute Sache. Herr Bundesminister, wir sind auf dem richtigen Weg! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.33


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Zu Wort hat sich Herr Bundesminister Stöger gemel­det. – Bitte.

 


15.34.06

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé|: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bedanke mich bei Bundesrat Saller für seinen Redebeitrag. Ich glaube, es ist ganz wichtig, darauf hinzuweisen, dass Christian Kern und Reinhold Mitterlehner mit dem Plan A sehr deutlich gezeigt haben, dass sie sich im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik aktiv für das Thema Beschäftigung einsetzen und das zum Schwerpunkt der Bundesregierung gemacht haben. Ich glaube, das ist wichtig, und mit der Beschäftigungsaktion 20 000 werden wir das tun.

Ich habe ein wenig lachen müssen: Dass man mit 50 keine Flausen mehr hat, das habe ich heute gelernt. Ich glaube aber, dass es ganz wichtig ist, den Betrieben zu signalisieren: Es macht Sinn, ältere Arbeitnehmer aufzunehmen. Wir wissen, dass viele Menschen jenseits der 50 mehrere Male, bis zu 50, 70 und manche bis zu 200 Mal, die Erfahrung gemacht haben, dass sie einfach nur deshalb nicht am Arbeitsmarkt genommen werden, weil sie älter sind, weil sie die Schwelle 50 überschritten haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher ist es – ich teile das, Frau Bundesrätin Junker – psychologisch so wichtig, dass wir den Betrieben sagen: Nehmt ältere Personen auf, es wird eurem Betrieb nützen! Da sind viele dabei, die gerne arbeiten wollen, die gut arbeiten können, die viel Erfahrung einbringen. Das ist wichtig!

Ich habe in meinem Leben um die 400 Kündigungsanfechtungsverfahren vor einem Arbeits- und Sozialgericht in Österreich geführt, ich kenne das Recht. Es ist mir nur wichtig, dass wir darauf hinweisen, dass wir keinen besonderen Kündigungsschutz haben. Wir gehen in Österreich in der Rechtsordnung immer dann von einem beson­deren Kündigungsschutz aus, wenn eine Kündigung nur mit Zustimmung eines Ge­richtes erfolgen kann. Da sind wir weit davon entfernt.

Wir haben in Österreich in § 105 des Arbeitsverfassungsgesetzes nur eine Über­prüfung vorgesehen, ob eine Kündigung durch Motivgründe oder sachlich völlig ungerechtfertigt erfolgt ist. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.) Wir haben bei den Gerichten eine Überprüfung im Nachhinein, und nur da haben wir eine kleine


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite