BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 110

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Veränderung gemacht. Ich kann sagen, bei Arbeitnehmern über 50 ist ihr Alter, ihre Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen, aber einen besonderen Kündigungsschutz – wie bei den Behinderten haben wir nicht.

Ich wurde auf die Frage Betriebsratswahlen und Lehrlinge angesprochen: Dazu kann ich Ihnen ganz ehrlich sagen, ich sehe das auch nicht ein, dass man bei National­ratswahlen, bei Landtagswahlen mit 16 Jahren wählen darf, aber den Betriebsrat erst mit 18. Ich verstehe das nicht, ich habe aber im Parlament, im Nationalrat keine Mehrheit dafür gefunden, dass wir das anpassen. Ich bin jeden Tag dazu bereit, wenn es eine Mehrheit im Nationalrat gibt, das zu verändern. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

15.37

15.37.42

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Post-Betriebsverfassungs­gesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Landarbeitsgesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

15.38.5410. Punkt

Jahresbericht 2017 des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG und §§ 3 und 7 EU-InfoG auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2017 und des maltesischen Arbeitsprogramms für das 1. Halbjahr 2017 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des niederländischen, slowakischen und malte­sischen Ratsvorsitzes (III-608-BR/2017 d.B. sowie 9744/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nunmehr gelangen wir zu Punkt 10 der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lindner. Ich bitte um den Bericht.

 


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