BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 117

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Ich möchte weiter kurz auf den sozialversicherungsrechtlichen Teil eingehen, auf den sogenannten Mobilitätspakt, also die Verordnung (EG) 883/2004. Dazu hat Kollegin Hackl die ÖVP-Position schon schön preisgegeben.

Herr Minister, Sie wissen, dass wir Ihre Position zur Arbeitslosenversicherung kritisch sehen, zum einen Ihre Position zur Ausdehnung der Exportverpflichtung für Arbeits­losengeld, aber auch Ihre Position zur Änderung der Grenzgängerregelung. Es soll in Zukunft anstelle des Wohnstaates zukünftig der Beschäftigungsstaat für arbeitslose Grenzgänger zuständig sein, sofern dort mindestens 12 Versicherungsmonate erwor­ben wurden. Wir begrüßen die Exporterweiterung, sprich die Idee, Ansprüche, die ArbeitnehmerInnen erworben haben, auch mitzunehmen. Ich glaube, solche Änderun­gen sind, wenn wir einen Blick in Richtung einer gemeinsamen Sozialunion, einer gemeinsamen Europäischen Union richten, wichtig und richtig.

Eine andere Richtlinie, die ich ansprechen möchte, ist der EEA, der European Acces­sibility Act, betreffend die Barrierefreiheitsanforderungen. Diesbezüglich gibt es eine einheitliche Länderstellungnahme vom 2. Dezember 2016, die ich hier ganz bewusst im Bundesrat ansprechen möchte. In dieser Stellungnahme fordern die Bundesländer die Regierung auf, einige Punkte aus dem Act zu ändern: zum Beispiel, dass der Verkehrsbereich aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden soll. Das ist für uns Grüne aus behindertenpolitischer Sicht klar abzulehnen.

Es ist notwendig, dass auch die bauliche Umgebung von Personenbeför­derungs­diensten in Zukunft verpflichtend barrierefrei werden muss. Derzeit ist die bauliche Umwelt von Produkten und Dienstleistungen nur von einer freiwilligen Ermächtigungs­klausel erfasst. Hier braucht es wirkliche Verpflichtung, dass auch etwas weitergeht. Wir Grüne finden es außerdem gut und wichtig, dass ältere Menschen und Menschen mit vorübergehender Beeinträchtigung erwähnt bleiben. Das darf nicht gestrichen werden.

Zu kritisieren ist auch die österreichische Position, dass die Schaffung von Barriere­freiheit keine unverhältnismäßige Belastung nach sich ziehen darf. Dabei sehen wir die Gefahr, dass die Richtlinie einfach zahnlos wird, wenn das ganz schwammig drinnen steht, in dem Sinn, dass nur ja keine Belastungen entstehen dürfen. Es wird einfach nicht effektiv genug sein, denn die Verpflichtung heißt „barrierefrei“. Ich möchte dazu noch ganz kurz an die UN-Konvention erinnern, nach der Barrierefreiheit bedingungs­los umzusetzen ist – und das müssen wir auch in Österreich schaffen! Da brauchen wir ein bisschen mehr Druck dahinter.

Ich sehe auch nicht ein, dass bestehende Verkehrsinfrastrukturen ausgenommen werden sollen oder es kein individuelles Klagerecht für Menschen mit Behinderungen, für private Verbände oder Interessenvertreter geben soll, wie es in der Länder­stel­lungnahme zu lesen ist. Es muss auch weiterhin sichergestellt werden, dass die Anforderungen bezüglich der Barrierefreiheit keinesfalls hinter die bestehenden Stan-dards zurückfallen. Es ist für uns Grüne ein wichtiges Anliegen, dass jeder Mensch den gleichen Zugang zur Infrastruktur hat, und da braucht es den politischen Druck, dies auch umzusetzen.

Wir werden diesen Bericht natürlich zur Kenntnis nehmen. Herr Minister, ich bitte Sie, dass Sie sich gemeinsam mit uns für eine faire, soziale und auch barrierefreie Europäische Union einsetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

16.07


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun hat sich Herr Bundesminister Alois Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


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