BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 140

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durch die Schaffung dieser Bestimmung (Bundesrat Mayer: ... ist in Begutachtung!) nicht nur entsprechende Wertschätzungen zuteilwerden zu lassen, sondern ihnen auch Rechtssicherheit bei der Ausübung ihres Berufes zu geben. (Bundesrat Mayer: Das Strafgesetz ist in Begutachtung!)

Dem Kollegen Mayer, der aufgeregt sagt, das hat sich schon alles überholt, kann ich sagen: Es ist schön, Kollege Mayer, dass mein 2014 eingebrachter Antrag es immerhin so weit gebracht hat, dass es 2015 zu einer Verbesserung des Verleumdungs­tat­bestandes kam.

Allerdings ist das nicht das, was in diesem Antrag steht. Es erfolgte 2015 eine gene­relle Straferhöhung, nämlich für alle Verleumdungen, wenn die fälschlich angelastete strafbare Handlung mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist. Das heißt aber nicht, dass deswegen der Beamte in solchen Fällen einen besonderen Schutz genießt. Genau darauf zielt aber dieser Antrag ab: dass ein Beamter, der in Vollziehung der Hoheitsverwaltung tätig ist, da besonderen Schutz genießt – zur Gewährung von Sicherheit bei seiner Tätigkeit und als Wertschätzung für seine Arbeit. Nicht mehr und nicht weniger.

Obwohl der Ausschuss sich negativ zu diesem Antrag geäußert hat, hoffe ich – die Hoffnung stirbt zuletzt –, dass sich vielleicht das Plenum doch noch eines Besseren besinnt und unseren Beamten der Hoheitsverwaltung, insbesondere den Polizisten und Justizwachebeamten, aber auch allen anderen, wie zum Beispiel Gerichtsvollziehern, mit diesem Antrag jene Wertschätzung zuteilwerden lässt, die ihnen auch wirklich gebührt. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.31


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. Ich erteile ihm dieses.

 


17.31.32

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist völlig unstrittig und im Sinne aller, denn kein Mensch hat Interesse daran, dass Beamte, Polizeibeamte, die in besonderer Art und Weise vielen Anforderungen ausgesetzt sind, nicht ordentlich geschützt sind.

Ich habe aber, glaube ich, im Ausschuss ganz nüchtern juristisch dargelegt, warum dieser Antrag eigentlich – ich möchte es jetzt gar nicht bösartig formulieren – in Wirklichkeit überflüssig ist: aus dem einfachen Grund, weil es genau das, Herr Kollege, was Sie beantragen und fordern – Herr Kollege Raml aus Ihrer Fraktion wird Sie sicherlich gerne darüber belehren können –, bereits gibt. (Bundesrat Herbert: Nein, gibt es nicht! Nur zum Teil!) – Herr Kollege, bitte! Ich erspare uns im Sinne der vor­geschrittenen Stunde die Verlesung des § 297 des Strafgesetzbuches, der nämlich genau das beinhaltet, was Sie wollen.

Warum wir in diesem Paragraphen irgendeine Sonderbestimmung schaffen sollten, die extra für Beamte fast wortgleich wieder gemacht wird, müssen Sie mir erklären. Kollege Raml hat uns aus wissenschaftlicher Sicht bei einer der letzten Debatten gerügt, weil wir beim Strafgesetzbuch und bei der Strafprozessordnung partiell immer wieder Fleckerlteppichnovellen machen. Sie, Herr Kollege, wollen uns jetzt nicht noch einen Fleckerlteppich, sondern nur eine Franse verkaufen, eine Franse, die überflüssig ist. (Bundesrat Herbert: Das ist nicht überflüssig!)

Ich sage Ihnen hinsichtlich dessen, was Sie hier am Rednerpult geschildert haben – vom armen Beamten, der dann im Stich gelassen wird und finanzielle Nachteile hat –, auch ganz klar dazu: Kollege, bitte nicht jeden Boulevardbericht eins zu eins ins


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