BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 141

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Parlament bringen! (Bundesrat Herbert: Das sind Erfahrungen! Ich bin seit 15 Jahren Personalvertreter!) – Dann weiß ich nicht, wo Sie sind. Ich kann es nur aus ober­österreichischer Sicht der Personalvertreter sagen: Dort wird jeder Beamte ... (Bun­desrat Herbert: Sind Sie Personalvertreter, Herr Kollege? – Sind Sie nicht!) – Kollege, Sie dürfen dann gerne auf meine Ausführungen replizieren. (Bundesrat Herbert: ... jeden Blödsinn erzählen!)

Es ist ganz klar, dass die Personalvertretung und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst diese Beamten durch Rechtsbeistand schützen: Der Beamte muss nicht selbst einen Anwalt bezahlen, denn diesen bekommt er. Und es gibt keinen Strafrichter dieser Republik, der wegen irgendeines ersten Verdachts aufgrund einer Aussage von irgend­jemandem, der sich von einem Polizisten schlecht behandelt fühlt, irgendein Verfahren einleitet. Da malen Sie schon Szenarien an die Wand, die ich für sehr übertrieben halte.

Aber summa summarum, noch einmal: Selbst dann, wenn es so wäre, wie Sie sagen, Herr Kollege, würde das nichts daran ändern, dass es den Tatbestand gibt. Verurteilt wird also derjenige, der ihn verleumdet, sowieso, ob wegen Verleumdung gemäß § 297 oder wegen Ihres Klons der Verleumdung in einem Absatz 3. Verurteilt wird er so oder so. Die Folgen dazwischen, dass sich der Beamte damit auseinandersetzen muss, sind deshalb auch nicht weg.

Also ich bitte Sie schon sehr höflich, uns hier nicht sozusagen aus Ihrer Personal­vertretersicht mit Ihren persönlichen Hobbys im Strafgesetzbuch zu behelligen. Das, was Sie wollen, gibt es, das ist abschließend geregelt, und damit ist jeder in dieser Republik geschützt, Beamter wie Nichtbeamter. Daher ist dieser Antrag nicht notwen­dig, und wir stimmen ihm daher auch nicht zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ. – Bundesrat Jenewein: Danke, Herr Professor!)

17.34


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu Wort gemeldet ist noch einmal Herr Bundes­rat Herbert. (Ruf: Na, net! Es wird damit nicht besser!) – Bitte.

 


17.35.09

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Nur in aller Kürze, weil Kollege Fürlinger gesagt hat, das, was hier in dem Antrag gefordert wird, gäbe es bereits: Kollege Fürlinger, entweder hast du dich nicht ordentlich eingelesen oder du hast da irgendeine Wissenslücke, die noch zu füllen wäre. (Bundesrat Mayer: Die wirst wohl du haben, die Wissenslücke!)

Der derzeitige Straftatbestand laut § 297 besagt, dass jemand, der eine andere Person einer strafbaren Handlung beschuldigt, und das absichtlich, obwohl er weiß, dass das nicht der Fall ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen ist. (Bundesrat Mayer: Bis zu fünf! Bis zu fünf Jahren!) – Auszug aus dem RIS, Kollege! Erst wenn die Strafdrohung, nämlich für die inkriminierte Handlung, über ein Jahr beträgt, dann sind es sechs Monate bis fünf Jahre.

Mein Antrag zielt darauf ab, dass, wenn jemand einem Beamten per se, nämlich einem Beamten der Hoheitsverwaltung, eine solche strafbare Handlung unterstellt, für ihn automatisch die erhöhte Strafdrohung – sechs Monate bis fünf Jahre – gilt. Das ist der Unterschied. Das, Kollege Fürlinger, hätten Sie sich anschauen sollen, bevor Sie hier herauskommen und gescheit reden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.36

17.36.50

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

 


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