BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 31

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gien zum Beispiel ist, glaube ich, auch 16 Jahre das gesetzliche Alter. Die OECD-Stu­die zeigt, dass die Belgier genau im OECD-Schnitt liegen. Das allein kann also nicht der Grund sein, warum man nicht raucht.

Einige Experten – nicht alle – sagen übrigens auch, das Einzige, was die Jugend wirk­lich beeindruckt, ist der Preis. Wenn das Rauchen so teuer wird, dass es sich die Jun­gen nicht mehr leisten können oder sie vor die Entscheidung Rauchen oder Smart­phone gestellt werden, dann schnappen sie sich das Smartphone und ersparen sich das Rauchen.

Eine Sache gibt es noch zur Überwachung zu sagen: Sie funktioniert jetzt schon nicht richtig, auch wenn man in die Automaten eine Karte hineinstecken muss. Es hat Tes­tungen gegeben, wonach abgelaufene Kreditkarten ausreichen, um das „Alter“ – unter An­führungszeichen – des Benützers zu bestimmen. Wenn er bar bezahlt, kann also auch ein 14-Jähriger mit einer abgelaufenen Kreditkarte von Mama oder Papa Zigaretten kau­fen. Da wäre auch einmal anzusetzen, damit man das wirklich in den Griff bekommt.

Dass Rauchen schädlich ist, brauchen wir nicht zu diskutieren, denn das ist ganz ein­deutig so. Ich bin auch dafür, dass man alle Nichtraucher vor den Auswirkungen des Rauchens schützt. Ich sage als Person, die Gott sei Dank seit 20 Jahren Nichtraucher ist: Ich bin ein militanter Nichtraucher, mich stört der Rauch mittlerweile, und ich brau­che das Rauchen nicht. Der Knackpunkt ist aber schon, dass es eigentlich im Rahmen der Selbstbestimmung jedes Einzelnen liegt, ob er seine Gesundheit aufs Spiel setzen will oder nicht, ob er rauchen will oder nicht.

Es ist bereits am Anfang angesprochen worden, dass wir das Rauchverbot nicht mit be­stimmten anderen Verboten oder Geboten vergleichen können. Die Jugend darf mit 16 wählen, also unter Umständen über das Leben anderer bestimmen, mit 16 den Führer­schein beginnen und mit 17 fahren, dabei wird Verantwortung für das Leben anderer übernommen, aber die Jugend darf nicht selbst entscheiden, ob sie die eigene Ge­sundheit aufs Spiel setzen will oder nicht. Grundsätzlich bin ich dafür, dass man jede Maßnahme setzt, um die Jugend darüber aufzuklären, wie schlecht und ungesund das ist, damit sie die Folgen, die sie noch nicht abschätzen kann, dann doch frühzeitig be­greift.

Meine Redezeit ist fast vorbei, aber ich möchte noch den Bezug zu Cannabis anspre­chen, das kann ich mir nicht sparen: Der Besitz von Cannabis ist zum Beispiel strafbar, und wir wissen, dass Cannabis eine andere Qualität im Bereich der Drogen hat als das Rauchen selbst. Rauchen kann durchaus auch die Einstiegsdroge Nummer eins sein, aber da stimmt die Verhältnismäßigkeit nicht.

Ich bin bei Ihnen, was die Vereinheitlichung des Jugendschutzgesetzes betrifft. Das ist auch mehrfach angesprochen worden, und da stimme ich David Stögmüller zu. Das ist eine Materie, die nicht in den Bundesländern geregelt werden sollte, sondern für das ganze Land, denn die Jugendlichen sind überall gleich. Ein Beispiel sind die Ausgeh­zeiten in der Grenzregion Steiermark und Niederösterreich: Wenn man an der Landes­grenze steht und hin und her springt, darf man auf der einen Seite noch fortbleiben, auf der anderen Seite muss man aber heimgehen, denn die einen haben 1 Uhr und die an­deren 23 Uhr als Grenze. Das passt nicht, da muss man etwas machen.

Wie gesagt: Die Wahlfreiheit muss gegeben bleiben. Rauchen ist nicht toll, es ist unge­sund, und das muss man den Leuten sagen. Mein Schlusssatz lautet: Ohne Rauch geht’s auch. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)

10.07


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


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