BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 176

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heit durch Zugang zu höherer Bildung ermöglicht. Sie besteht aus vier Teilprüfungen in Deutsch, Mathematik beziehungsweise Mathematik und angewandter Mathematik, ei­ner lebenden Fremdsprache und einem Fachbereich mit einer Klausur- oder Projektar­beit.

Im Prüfungsgebiet Mathematik beziehungsweise Mathematik und angewandte Mathe­matik soll bei negativer Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeit die Möglichkeit einer mündlichen Kompensationsprüfung vorgesehen werden. Die Ablegung der mündlichen Kompensationsprüfung erfolgt auf Antrag der Prüfungskandidatin oder des Prüfungs­kandidaten und ist nur zum selben Prüfungstermin zulässig.

Prüfungstermine und Aufgabenstellungen mündlicher Kompensationsprüfungen sowie auch die für die Beurteilung maßgeblichen Korrektur- und Beurteilungsanleitungen wer­den durch die zuständige Bundesministerin vorgegeben.

Maximal drei Teilprüfungen können an einer Erwachsenenbildungseinrichtung abgelegt werden, mindestens aber eine Teilprüfung an einer Schule. Um räumliche Engpässe an den Prüfungsschulen, die durch den einheitlichen Prüfungstermin entstehen kön­nen, zu vermeiden, sieht die Änderung des Berufsreifeprüfungsgesetzes vor, dass die­se eine Prüfung auch an einem anderen geeigneten Prüfungsort abgehalten werden kann.

Was die Änderungen im Bereich der Abgeltung der Prüfungstaxen für die Vorsitzenden der Prüfungskommissionen anlangt, muss der Mehraufwand berücksichtigt werden, der zusätzlich zum fallweisen Nichterscheinen von Prüfungskandidatinnen oder Prüfungs­kandidaten zu einzelnen Teilprüfungen dadurch entsteht, dass die Teilprüfungen der Be­rufsreifeprüfung an unterschiedlichen Tagen und an externen Prüfungsorten, nämlich an den Einrichtungen der Erwachsenenbildung, stattfinden.

Es handelt sich sohin bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine weitere sinnvolle Neu­regelung im Sinne jener Maßnahmen, die die Bildungsreform wirkungsvoll unterstützen sollen.

Meine Fraktion gibt dem vorliegenden Entwurf ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.07


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kern. – Bitte.

 


18.07.38

Bundesrätin Sandra Kern (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Berufsreifeprüfung feiert heuer ihr zwanzigjähriges Jubiläum. Seit 20 Jahren eröffnet die Berufsreifeprüfung Er­wachsenen neue Aussichten in ihrem Job und in ihrem Berufsleben. Pro Jahr gibt es in ganz Österreich zwischen 3 000 und 3 500 Absolventen der Berufsreifeprüfung. In Nie­derösterreich wurden im letzten Jahr 400 junge Erwachsene mit rund 325 000 € bei ih­rer Berufsreifeprüfung gefördert. Das zeigt, dass die Matura im zweiten Bildungsweg beliebt und wichtig ist. Gerade für Menschen, die sehr früh in den Arbeitsprozess ein­steigen und erst später den Wunsch nach einer höheren Weiterbildung verspüren, schafft die Berufsreifeprüfung neue Perspektiven.

Heute beschließen wir Änderungen, die die Berufsreifeprüfung endgültig mit der Matu­ra gleichsetzen, so kann nun auch ein Maturant, wie schon besprochen, bei der Berufs­matura im Fach Mathematik eine mündliche Kompensationsprüfung machen, wenn die schriftliche Prüfung negativ ausgefallen ist, so wie alle anderen Maturanten auch. Au­ßerdem schaffen wir mehr Flexibilität, weil wir nicht mehr gesetzlich regeln, wo die Prü­fungen stattzufinden haben, und wir schaffen mehr Durchlässigkeit im System.

 


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