Wir gelangen zur Abstimmung.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten der selbständigen Wirkungsbereiche der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (2017/A und 1580 d.B. sowie 9778/BR d.B.)
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir gelangen nun zum 28. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Koller. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Hubert Koller, MA: Hohes Haus! Frau Präsidentin! Liebe Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden.
Der Bericht liegt schriftlich vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte, Frau Bundesrätin.
18.03
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! In den bereits jahrelang andauernden Bemühungen um eine umfassende Reform der Bildungsbereiche wurden bereits zahlreiche Schritte der Gesetzgebung gesetzt. Dazu gehört auch die teilzentrale standardisierte Reifeprüfung im Berufsreifeprüfungsgesetz. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen vor der erstmaligen Durchführung dieser teilzentralen standardisierten Berufsreifeprüfung zum Haupttermin 2017 Anpassungen an die entsprechenden Bestimmungen im Schul- und Externistenprüfungswesen erfolgen sowie Klarstellungen vorgenommen und redaktionelle Versehen bereinigt werden.
Die Berufsreifeprüfung ist eine große Errungenschaft der Erwachsenenbildung, weil sie durch das Nachholen von Bildungsabschlüssen im zweiten Bildungsweg Chancengleich-
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