BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 179

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nommen, das ist überhaupt keine Frage, und dieses Instrument ist es wert, weiter aus­zubauen.

Eine ganz kleine Korrektur oder Ergänzung möchte ich noch zu den Teilprüfungen ma­chen. Warum Mathematik und warum da die Kompensationsprüfung? – Es ist schlicht­weg so, dass man in Deutsch sowieso schriftlich und mündlich maturiert. Es ist in Eng­lisch so, dass man auch mündlich maturieren kann, und im Fachbereich ist es so, dass es eine Klausurarbeit und eine mündliche Prüfung oder eine Projektarbeit inklusive Prä­sentation und Diskussion sowieso gibt. Das heißt, da sind die Maßnahmen geschaf­fen, um schriftlich und auch mündlich entsprechend arbeiten und die Prüfung absolvie­ren zu können. Das heißt, es war wirklich nur die Mathematik, die angeglichen werden musste, und jetzt ist das auf einem Standard mit der „normalen“ – unter Anführungszei­chen – zentralisierten Reifeprüfung.

Ich glaube, es ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt, eine wichtige Maßnahme. Wir woll­ten das zuerst eigentlich im Rahmen des Autonomiepaketes abhandeln. Jetzt braucht es im Zuge des Autonomiepaketes ein Stück weit mehr Diskussion; der Prozess hat sich ein wenig nach hinten verlagert. Deshalb gibt es auch diesen Initiativantrag, um schnell eine Klärung zu haben, damit unsere Ausbildnerinnen und Ausbildner und vor allem die Studierenden Sicherheit haben, wie damit umgegangen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten von ÖVP und Grünen.)

18.17

18.17.24

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank, Frau Ministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.17.4629. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Gleichwertig­keiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens (1512 d.B. und 1581 d.B. sowie 9779/BR d.B.)

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Nun gelangen wir zum 29. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Grimling. – Ich bitte um den Bericht.

 


18.18.07

Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Lie­be Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat!

Der gegenständliche Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

 


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