BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 39

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Krems-Stein erneuert beziehungsweise neu gebaut werden sollte. Derzeit sitzen in der Justizanstalt Stein ungefähr 800 Häftlinge ein, und es ist geplant beziehungsweise wer­den Aussagen getroffen, dass 400 dieser Häftlinge in das Waldviertel, wo anscheinend eine neue Justizanstalt geplant ist, übersiedeln müssten. Das wäre natürlich für das Wald­viertel eine große Aufwertung, weil dadurch circa 200 Arbeitsplätze entstehen würden. Als Standort ist der Truppenübungsplatz Allentsteig im Gespräch beziehungsweise ha­ben sich auch schon einige Gemeinden für einen neuen Standort gemeldet.

Daher meine Frage an Sie:

1906/M-BR/2017

„Ist es richtig, dass im Waldviertel eine neue Justizanstalt geplant ist?“

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Bundesrätin, Sie wissen mehr als ich (allgemeine Heiterkeit), aber vielleicht kann ich Ihnen auch einmal recht ge­ben, ich weiß es nicht. Schauen wir einmal: Was ist der Stand der Dinge? – Der Stand der Dinge ist folgender: Schon vor einiger Zeit haben wir uns auch im Bereich der Ge­neraldirektion für den Strafvollzug Gedanken darüber gemacht, dass man doch eigent­lich ein bisschen von dem ständigen Flickwerk wegkommen sollte: da ein paar Ausbau­ten, dort ein paar Sanierungen und Verbesserungen im Bereich der Justizanstalten! Wir brauchen eine Art Masterplan – der Begriff ist jetzt so modern –, wo wir uns einmal wirk­lich überlegen sollten: Welche Justizanstalten wollen wir österreichweit auf Dauer ha­ben und wie sollen sie strukturiert sein, nämlich auch unter dem Aspekt der Nachhal­tigkeit, unter dem Aspekt der Ökologie, auch unter dem Aspekt der regionalpolitischen und verkehrspolitischen Verhältnisse?, und da hat sich natürlich auch viel verändert.

Wenn ein Standort heute dort, wo er sich befindet, nicht mehr gewählt werden würde, dann ist er eigentlich falsch – Klammer auf: geworden; Klammer zu. Wir wollten, dass uns da auch externe Experten wirklich beraten und uns sagen – nämlich mit dem Blick von außen, mit dem wissenschaftlichen Blick von außen, völlig losgelöst von irgendwel­chen Einzelinteressen –: Diese Standorte, die ihr da habt, machen Sinn! oder: Die ma­chen auf Dauer eigentlich nicht Sinn, dort hätten wir vielleicht sogar die Möglichkeit ei­ner Verwertung, die auch günstig wäre, weil man das wieder in neue Anstalten investie­ren kann!

Da gibt es einige Parameter, die für den Strafvollzug insgesamt zu beachten sind.

Zum Ersten: Wenn irgendwie möglich, sollte es in Zukunft keine Justizanstalt mehr ge­ben, in der sich mehr als 400 Insassen befinden. Das entspricht allen internationalen Studien. Wenn die Anstalten größer sind, dann steigen die spezifischen Probleme dort sozusagen exponentiell, das wissen wir. Daher: 400, 500 ist eine kritische Größe.

Wir haben ja in der letzten Zeit auch Projekte verwirklichen können, die man durchaus herzeigen kann, die als Modell dienen für das, was wir wollen, was wir für sinnvoll hal­ten, und an dem können Sie messen, was wir planen.

Zum Beispiel: Die Justizanstalt Salzburg in Puch-Urstein – ein Musterbeispiel, von der Größe her ideal, von der Qualität her ideal und auch vom Standort her ideal. Das ist wirklich perfekt

Oder: Die Justizanstalt Linz-Asten als Sonderanstalt für den Maßnahmenvollzug – alles ideal.

Das sind herzeigbare Beispiele. Wenn ich jetzt sage, ich wünsche mir dies oder jenes, dann tue ich mich leicht, weil ich sagen kann, ich kann auch herzeigen, was wir wollen.


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