BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 100

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schenkte 2016 außerdem der Frage von verbotenen Abschaltvorrichtungen bei Abgas­reinigungsanlagen ein besonderes und großes Augenmerk.

Wir alle wissen aber auch, dass diese Kontrollen ohne eine Unterscheidung der Fah­rer, ob sie jetzt aus der EU oder aus Österreich stammen, durchgeführt werden, und dass es keine Vorteile gibt, egal, wo dieses Nutzfahrzeug zugelassen oder in Verkehr gebracht wurde. Was wir erreichen wollen, ist, dass einfach weniger technisch mangel­hafte Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden müssen beziehungsweise, dass die schädlichen Emissionen verringert werden. Diese Überprüfungen sind dann auch noch ein Beitrag zur Verhinderung wettbewerbsverzerrender Vorteile für den gewerblichen Gü­ter- und Personenverkehr.

Als ich gestern oder vorgestern durch Wien gefahren bin, habe ich im Radio gehört, dass ein Rostlaster in Unterkärnten gestoppt worden ist. Dieser Rostlaster, so wurde er auch bezeichnet, ließ sogar erfahrene Polizisten staunen. Dies war ein Beispiel dafür, welche Bomben da auf der Straße unterwegs sind. Bei diesem Fahrzeug waren alle Stoßdämpfer kaputt, ein Reifen war geplatzt, und der Rahmen des Fahrzeuges war auch gebrochen. Man kann sich vorstellen, was auf der Straße passieren kann, wenn solche Fahrzeuge unterwegs sind!

Wer überprüft das? Es kommen in diesem Fall geschulte Polizeiorgane und technische Sachverständige von der ASFINAG zum Einsatz, die können das dann effizient und in relativ kurzer Zeit untersuchen. Wenn man dann sieht, dass mehreres kaputt ist, schaut man sich das genau an. In diesem Fall wurde die Nummerntafel abmontiert und der Fah­rer natürlich zur Anzeige gebracht. Es kann aber natürlich auch sein, dass die Schwere der festgestellten Mängel gering ist und dass man in weiterer Folge die Möglichkeit schafft, in einer festgesetzten Frist diese festgestellten Mängel zu beheben.

Zwei Zahlen noch: 2016 wurde bei 22,35 Prozent der kontrollierten Fahrzeuge Gefahr in Verzug festgestellt, bei 36,32 Prozent wurden schwere Mängel und bei 28,74 Pro­zent leichte Mängel konstatiert, 1,09 Prozent der Fahrzeuge hatten Vorschriftsmängel. Diese Prozentsätze weichen nur geringfügig von denen der Vorjahre ab, und deswe­gen ist es auch so wichtig, diesen Bericht zu sehen.

Abschließend möchte ich noch einmal feststellen und zusammenfassen, dass wir die­sem Bericht entnommen haben, dass ein klarer Zusammenhang zwischen Schadstoff­emissionen und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge festgestellt werden kann, wobei sich bestätigt, dass mehr als 80 Prozent der schadstoffauffälligen Fahrzeuge auch schwere technische Mängel aufweisen.

Wir werden diesem Bericht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.18


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Forst­ner. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


14.18.38

Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark): Hohes Präsidium! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Tätigkeitsbericht basiert auf den der Bundesanstalt für Verkehr gemeldeten Zahlen und Daten über die im Berichts­jahr 2016 durchgeführten technischen Unterwegskontrollen in Österreich und den Be­richten über abgestimmte Kontrollen sowie die durchgeführten Kontrollen der Lenkzeit- und Ruhezeitvorschriften im Straßenverkehr.

Im Jahr 2016 wurden auf österreichischen Straßen circa 47 000 Fahrzeuge mit Ver­dacht auf technische Mängel kontrolliert und an Ort und Stelle einer technischen Unter­wegskontrolle zugeführt.

 


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