BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 127

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rung an den Herrn Bundesminister, uns in einem halben Jahr einen Bericht zu liefern, eine leider nicht zu realisierende ist, weil nicht alles in seinen Bereich fällt, denn sehr viele Bereiche betreffen nicht den Herrn Bundesminister, sondern andere. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Ich würde daher vorschlagen – vielleicht können wir es einmal umdrehen –, dass wir dem Herrn Bundesminister bis Ende dieses Jahres sagen, welche Fortschritte wir in den Ländern bei den Ländergesprächen, die wir mit unseren Sozialreferenten führen, ge­macht haben. Vielleicht lässt sich da doch etwas bewegen, damit die Länder da an ei­nem Strang ziehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und Grünen.)

16.06


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Je­newein. – Bitte.

 


16.06.52

Bundesrat Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Ich werde es kurz machen, ich werde jetzt nicht lange reden. (Bundesrätin Kurz: Geh!) Ja, aber ich kann auch länger, wenn das eine Aufforderung ist, gerne. (Heiterkeit bei Bundesräten der ÖVP.) Ich mache es aber relativ kurz.

Ich möchte auf zwei Dinge eingehen, die mir im Zuge der Debatte aufgefallen sind, und die ich erwähnen möchte, weil ich sie für bemerkenswert halte.

Ich finde es sehr schön, dass wir heute dieses Thema nach der Enquete, die vor ein­einhalb Monaten stattgefunden hat, noch einmal behandeln. Das ist ein Stehsatz, da werden Sie sich denken: Warum meldet er sich dann zu Wort, nur um das hier zu sa­gen? – Ich sage es, da ich es für wichtig halte, dass wir diesen Antrag eingebracht ha­ben, wozu jetzt der Bundesminister sagt und auch meine Vorrednerin – die jetzt gerade nicht da ist – gemeint hat: Na ja, das mit dem Bundesminister, das ist unrealistisch, weil er nicht für alles zuständig ist.

Erstens geht es darum, dass der Bundesminister schon, glaube ich, bis zum Ende des Jahres darüber berichten könnte, was er mit den Landeshauptleuten in dieser Frage be­sprochen hat. Es wird ja nicht einmal eine aktive Handlung eingefordert, es wird ein Be­richt gegenüber der Länderkammer eingefordert. Es geht darum, dass man so einen Be­richt durchaus einfordern kann.

Zweitens – und das ist heute meiner Meinung nach etwas untergegangen –: Wir haben relativ viele Dinge schon gehört. Einer der Punkte ist auch – und da ist der Herr Bun­desminister zu 100 Prozent zuständig –, dass wir nach wie vor die 24-Stunden-Pflege ha­ben, was im Prinzip eine Arbeitsrechtsbestimmung ist. Das ist ein arbeitsrechtlicher Punkt, das ist ein prekäres Beschäftigungsverhältnis. Ich stelle mir auch die Frage, Herr Bun­desminister, wie lange wir uns das in dieser Form noch anschauen sollten.

Ich möchte das ganz polemikfrei sagen: Meiner Meinung nach ist das nicht haltbar, mei­ner Meinung nach gehört da eine Neuregelung her; so wie es derzeit ist, und das ist in Ihrer Verantwortung, werden wir eine Neuregelung brauchen. Das ist das eine.

Das andere ist: Wenn man von diesem Antrag spricht, so ersuche ich schon darum, einfach auch festzuhalten, dass man sagt: Nein, das ist ein Antrag der Opposition, dem wollen wir ganz einfach nicht zustimmen. – Das wäre nichts Neues, und das wäre ein ehrlicher Zugang. Das kann man ja sagen, ich meine, dass wir alle nicht so zart be­saitet sind, dass wir das nicht verstehen. Das kennen wir ja ohnehin. Aber zu sagen: Nein, das ist eh ein guter Antrag, aber wir finden im vierten Absatz eine Bestimmung und wir sind nicht zuständig  das halte ich, gelinde gesagt, nicht für den richtigen Zu-


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