BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 61

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„Kurier“ vom 10. Oktober 2016. Unter der Überschrift „Frauenhäuser zerstören Ehen“ ist Folgendes zu lesen:

Die FPÖ in Amstetten sorgt für Empörung, da sie eine Subvention für das Frauenhaus ablehnt.“ (Zwischenrufe bei der FPÖ.) „Frauenhäuser seien nämlich an der Zerstörung von Ehen beteiligt, meint die Partei.“ – „Kurier“ vom 10. Oktober 2016. Danke schön. (Beifall bei den Grünen. Zwischenrufe bei der FPÖ.)

12.08

12.08.21

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bitte um Ruhe und Aufmerksamkeit; wir kommen zur Abstimmung, die ich über je­den Antrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2017 betreffend ein Arbeitsmarktintegrationsgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Integrationsgesetz und ein Anti-Gesichts­verhüllungsgesetz erlassen sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und wei­tere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Herbert, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung ei­ner Entschließung betreffend Kopftuchverbot in Kindergärten, Schulen, Universitäten, im öffentlichen Dienst und öffentlichen Gebäuden vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte um eine deutliche Äußerung.

Ich ersuche nun die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Rei­henfolge.

*****

(Über Namensaufruf durch Schriftführer Herbert geben die Bundesrätinnen und Bun­desräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

*****

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.

 


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