gefamilien, die mit Gewalt und Missbrauch konfrontiert waren, zugesprochen. Dies zeigt, dass man die verschiedenen Umstände miteinbezogen hat.
Meine Damen und Herren! Die Aufmerksamkeit dieser Herausforderung gegenüber zeigt sich auch in Bezug darauf, dass bei der Volksanwaltschaft eine Rentenkommission eingerichtet wird, in der jene Träger Mitglieder sind, die sich bis jetzt intensiv mit der sensiblen Thematik auseinandergesetzt haben. Bei dieser Kommission können noch bis Mitte des Jahres Anträge gestellt werden. Opfer, die bis jetzt ihr Schweigen noch nicht brechen konnten, haben die Möglichkeit, nicht nur die Pension zu beantragen, sondern auch in der Bewältigung ihrer schwierigen Vergangenheit Unterstützung zu finden.
Zugleich ist dieses Gesetz eine Aufforderung, heute und in Zukunft wachsam zu sein, wenn es um Gewaltanwendung und Missbrauch besonders gegenüber Abhängigen und Unmündigen geht. Ich bin mir dessen bewusst, und es ist uns, glaube ich, allen bewusst, dass nicht jeder Missbrauch unter der Devise „Das darf nie wieder passieren!“ abgeschafft wird. Das zeigt sich jetzt auch im veröffentlichten Bericht der Volksanwaltschaft in Bezug auf Missstände in Pflegeheimen. Das engagierte Pflegepersonal wurde auch ein wenig schlechtgemacht – das, meine Damen und Herren, war nicht der richtige Weg. In diesem Sinn ist es auch ermutigend, dass 1 Million € für Präventivmaßnahmen gegen Missbrauch und Gewaltanwendung vorgesehen sind. Die Wachsamkeit kann durch das neue Gesetz gefördert werden. Es ist ein Auftrag an uns alle, dort besonders wachsam zu sein, wo es um abhängige, unmündige und andere angewiesene Personen geht.
Meine Damen und Herren! „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es in der Grundrechtecharta der EU. Angesichts der Gefahr, dass diese Würde immer wieder nicht nur angetastet, sondern sogar auch zerstört wird, ist zu bedenken, was der Philosoph Arno Baruzzi – Sie kennen ihn sicher alle – einmal gesagt hat: „Die Würde ist deshalb unantastbar, weil es Unmündige, Kranke, Kinder, Gebrechliche überhaupt gibt.“ Das Zerbrechliche des menschlichen Daseins muss uns immer wieder die Frage vor Augen führen, wie wir mit den Abhängigen, den Schwachen – mit denen, deren Würde so leicht antastbar ist, umgehen und welche Maßnahmen wir zum Schutz dieser Menschen treffen.
Sehr geehrter Herr Minister, meine Damen und Herren und alle Verantwortlichen! Wir sind auf dem richtigen Weg. Ich darf abschließend aber noch sagen, dass wir beim Entschließungsantrag der FPÖ nicht mitstimmen werden. – Danke, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
12.29
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Bundesrätin.
12.29
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier und vielleicht zu Hause am Livestream! Meine beiden Vorredner haben es ja wirklich schon sehr eindrucksvoll geschildert, wie wir alle, über die Parteigrenzen hinweg, diesen Staatsakt empfunden haben.
Es ist, glaube ich, jedem von uns kalt den Rücken hinuntergelaufen und hat niemanden unberührt gelassen, so eindrucksvoll dargestellt zu bekommen, wozu Menschen fähig sein können, denen Kinder anvertraut wurden. Wie Kollege Hammerl richtig gesagt hat: Sie haben gedacht, sie seien nun gut aufgehoben, nachdem sie ohnehin schon ein schwieriges Familienverhältnis hatten, sei es, dass die Eltern gestorben sind, oder seien andere Gründe dafür ausschlaggebend, dass sie in ein Heim gekommen sind. Sie haben gehofft, wenn sie schon nicht den Schutz der Familie genießen konnten, wenigstens dort so etwas wie eine Heimat zu finden, und wurden dann von jenen, denen sie eigentlich vertrauen wollten oder auch vertraut haben, so schändlich missbraucht.
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