12.22
Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Das Heimopferrentengesetz und das Verbrechensopfergesetz sind die ersten Gesetze in der EU zum Schutz betroffener Menschen im Bereich Missbrauch und Gewalt.
Meine Damen und Herren! Als vor sechs Monaten Vertreter des offiziellen Österreich und Vertreter der Kirche mit über 300 betroffenen Männern und Frauen unter dem Titel „Geste der Versöhnung“ zusammenkamen, war das mehr als ein Akt der Erinnerung. Die Lebensgeschichten von ehemaligen Heimkindern, Geschichten von einem Leben angefüllt mit Gewalt und Missbrauch standen im Mittelpunkt. Diese Menschen, meist ohnehin schon mit Nachteilen einer zerbrochenen Familie oder dem Verlust des Elternhauses ins Leben gestartet, fanden dort, wo sie Hilfe und Geborgenheit erwarteten, Gewalt und Missbrauch. Dabei ist es nicht nur die Zerstörung der Kindheit, die man feststellen muss, sondern auch die Hypothek für die Zukunft der Menschen, die mit diesen Gräueltaten verbunden waren und sind. Vor allem ist es auch eine lange Zeit des Schweigens darüber, was diesen Menschen angetan wurde, die zusätzlich bedrückend wirkt.
Diese Menschen durften das, was ihr Leben zerstörte, nicht artikulieren, durften das Zerstörte in Bezug auf ihr Leben nicht benennen. Sie durften auch nicht mit dem Verständnis rechnen, das Opfern das Leben ein wenig erleichtert. Es war für viele eine Befreiung, als diese brutalen Vorkommnisse von Gewalt und Missbrauch in Heimen des Staates, der Kirche und auch in Pflegefamilien ans Tageslicht kamen. Es waren in vielen Fällen der systematische Missbrauch und die systematische Gewalt, die so betroffen machten. Die Frage, wie das geschehen konnte, stellt sich hier unweigerlich. Oft sind es Abhängigkeit und Hilflosigkeit, die für manche Menschen in Bezug auf Missbrauch einladend wirken, oft ist es auch die Überforderung der in der Erziehung tätigen Personen.
Ich durfte oft mit Waltraud Klasnic, die als Vorsitzende der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft eine der Einrichtungen zur Aufarbeitung dieser Schicksale leitete, reden und dabei erfahren, wie behutsam vorgegangen werden musste, um Menschen zum Reden über das zu bringen, was ihr Leben zerstörte, und wie befreiend die Möglichkeit, darüber reden zu können und Gehör zu finden, wirkte. Diese Gespräche sind für mich unvergesslich.
An diesem Punkt möchte ich allen, die in den Kommissionen und in anderen Einrichtungen einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufarbeitung dieser Ereignisse leisteten, meinen herzlichen Dank aussprechen, an der Spitze der Präsidentin des Nationalrates Doris Bures, dem Weißen Ring unter Professor Jesionek, Waltraud Klasnic, der möwe, dem Land Wien und stellvertretend für die übrigen Bundesländer dem Land Tirol. Es sind Institutionen, die zu einem Hearing eingeladen waren. Diese Organisationen, meine Damen und Herren, brachten nicht nur die Erfahrung einer jahrelangen Auseinandersetzung mit diesem dunklen Thema ein, sondern auch die Feinfühligkeit und Sensibilität, die notwendig sind, um die Opfer nicht noch weiter in ihrer schwierigen Lage zu entmutigen. Ihre Arbeit führte zu dem ermutigenden Zeichen, das wir jetzt mit diesem Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen setzen konnten.
Ich wiederhole: In sonst selten anzutreffender Einigkeit konnte dieses Gesetz erarbeitet werden – ein ermutigendes Zeichen für die Übernahme von Verantwortung. Mit diesem Gesetz wird den Opfern, die bis jetzt aktenkundig sind, aber auch denen, die erst in Zukunft ihr Schweigen zu brechen vermögen, eine Zusatzpension von 300 € monatlich zugesprochen. Es ist eine Zusatzpension, die wertgesichert ist und nicht gepfändet werden kann. Dieser Betrag ist steuerfrei, unpfändbar, wird nicht auf andere Leistungen angerechnet und mit der normalen Pension jährlich valorisiert. Man schätzt, dass über 7 000 Personen bezugsberechtigt sind. Diese Pension wird auch Pflegekindern in Pfle-
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