Wir haben dies auch im Bericht der Volksanwaltschaft zu den Pflegeheimen gesehen. Die Tatsache, dass wir dieses Gesetz geschaffen haben, dass die Betroffenen endlich gesprochen haben, dass man ihnen auch zugehört hat und die richtigen Schlüsse daraus gezogen hat, feit uns nicht davor, dass es jederzeit wieder möglich sein kann, was uns in besonderem Maße erschreckt, denn wir glauben, wir hätten das alles schon überwunden und es könne nicht mehr passieren. Irgendwann hat einmal jemand gesagt, der Mensch ist eine Bestie, und offensichtlich wohnt manchen Menschen so etwas inne, weshalb man immer wieder damit rechnen muss, dass diese oder ähnliche Dinge wieder passieren. Daher ist es so wichtig, immer wieder hinzuschauen und die Menschen auch zu ermutigen, gleich darüber zu sprechen. (Vizepräsidentin Winkler übernimmt den Vorsitz.)
Darum hat mich jener Teil des Berichts der Volksanwaltschaft betroffen gemacht, in welchem Mitarbeiter gesagt haben, sie wollten Missstände aufzeigen, haben es aber aus Angst, ihren Job zu verlieren, nicht gemacht. Wir sind also noch lange nicht so weit, dass das nicht mehr vorkommen kann. Daher ist es ganz wesentlich, dass wir jeden Tag, jede Stunde, jede Minute hinschauen.
Herr Kollege Hammerl, dass Ihre Partei unserem Antrag nicht zustimmen kann, bedauere ich sehr. Sie wissen ja, man ist dann immer versucht zu sagen, es ist ganz klar, ein Oppositionsantrag kann keine Zustimmung der Regierungsparteien erhalten, um uns dann hinterher zu sagen, wir sollen uns doch gefälligst einbringen und Vorschläge machen, sie würden dann schon umgesetzt werden.
Überlegen Sie es sich noch einmal! Sie und Kollege Lindner haben völlig richtig gesagt, dieses Gesetz ist ein Schritt, es ist noch nicht das Ende, wir sind nicht am Ende des Tages angelangt. Daher ersuche ich Sie noch einmal: Überlegen Sie es sich, geben Sie sich einen Ruck, setzen Sie mit uns noch einen weiteren Schritt! Wir werden dann mit Ihnen sicher auch noch andere weitere Schritte setzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)
12.33
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stögmüller. – Bitte, Herr Kollege.
12.33
Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Es wurde ja bereits viel über die Einführung einer Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen und Verbrechensopfer gesagt. Dieser Staatsakt hat auch mich persönlich sehr berührt, es war sehr ergreifend, und auch bei den Zwischenrufen waren viele Emotionen dabei. Wenn sich noch jemand zurückerinnern kann: Es war wirklich sehr berührend.
Wir Grüne sind trotz einer kleinen Panne bei der Beschlussfassung im Nationalrat mit diesem Gesetz sehr zufrieden. Nach der ersten Vorlage der Regierung wurden alle wesentlichen Punkte und Kritiken vonseiten der Opferschutzeinrichtungen und der Opposition eingearbeitet und darauf eingegangen. Dadurch wurde unter anderem sichergestellt, dass die Rente nicht auf die BMS angerechnet werden kann. Ebenso wurde durch die Anregung sichergestellt, dass die Rente nicht Gegenstand einer Pfändung sein kann sowie keine Pfändung anderer Teile des Einkommens auslösen kann, sprich: die Rente wird nicht auf das jeweilige Existenzminimum angerechnet.
Es wird in Zukunft eine Valorisierung stattfinden, das finden wir sehr positiv. Wichtig ist uns auch, dass der Kreis der AntragstellerInnen weit genug geht. So wurde jetzt sichergestellt, dass InternatsbewohnerInnen miteinbezogen sind.
Uns Grünen ist die Prävention natürlich ein besonderes Anliegen, für sie wird es in Zukunft Mittel geben. Das freut mich auch persönlich sehr, weil es wichtig ist. Im Gesamten ist es also eine gute und unbürokratische Lösung für die betroffenen Menschen.
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