BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 73

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bung und Abrechnung stehen diese Einrichtungen mit Kompetenz zur Seite. Ich bin über­zeugt, dass ohne diese institutionellen Einrichtungen der Regionalbüros nur ein Bruch­teil der EU-Förderungen abgeholt würde.

Da wir in der Gemeinde – und ich als Verwalter eines Naturparks – bereits einige Pro­jekte eingereicht und abgerechnet haben, weiß ich, dass es in Österreich ein ausge­zeichnetes Kontrollsystem für die Abrechnung der Fördermittel gibt. Durch die Vorkon­trollen in den Regionalbüros und in den Landesstellen ist die Überprüfung seitens der EU-Prüfstelle aus dem Bundeskanzleramt nicht mehr so gefürchtet.

Spannender und aufwendiger in der Abwicklung sind die grenzüberschreitenden Projek­te. Wir haben bereits einige solcher Programme erfolgreich abgewickelt, etwa mit Ita­lien oder Bayern, und konnten dabei auch wichtige Kontakte mit unseren Nachbarlän­dern, in diesem Fall mit der Schweiz, mit Deutschland und Italien, knüpfen. Ohne diese Programme wäre das nicht möglich gewesen und könnten wir in Zukunft kaum so viel Geld in die Gemeindeinfrastruktur investieren. Viele Projekte im Freizeit-, Bildungs-, Kin­derbetreuungs- sowie im Landwirtschafts- und Naturschutzbereich hätten wir nicht um­setzen können. Eine nachhaltige Ortskernentwicklung im ländlichen Raum konnte nur durch diese Fördersysteme der EU erreicht werden. Viele Arbeitsplätze wurden dadurch geschaffen und konnten auch erhalten werden.

Mit diesem heutigen Beschluss werden die weitere Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern, die Erarbeitung der Programme, die Förderabwicklung, die Kon­trolle und die Kostentragung für die Förderprojekte 2014 bis 2020 geregelt.

Gegenüber der Vorperiode hat es ein paar Änderungen gegeben: Die neun Länderpro­gramme wurden im Bundeskanzleramt zu einem Österreichprogramm zusammenge­fasst. Die bisher 36 Förderstellen wurden auf 16 reduziert. Die Abwicklung der Förder­programme erfolgt weiterhin über die jeweiligen Ministerien, diese fungieren dabei auch als EU-Bescheinigungsbehörde. Bei grenzüberschreitenden Projekten liegt die Gesamt­verantwortung nun bei den Bundesländern. Neu ins Programm aufgenommen wurden das Ziel der Gleichstellung von Mann und Frau, die Nichtdiskriminierung und die Nach­haltigkeit.

Die sozialdemokratische Fraktion stimmt daher dieser Artikel-15a-Vereinbarung sehr ger­ne zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.57


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bevor wir in der Debatte fortschreiten, darf ich in un­serer Mitte ganz herzlich Frau Staatssekretärin Mag. Duzdar und Herrn Bundesminister Mag. Drozda begrüßen. – Herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


12.57.55

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Hohes Prä­sidium! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Bock hat die technischen Details und auch die Inhalte beschrieben und erklärt, dass mit diesem Beschluss eine ordnungsgemäße Abwicklung der EU-Förderprogramme auf na­tionaler Ebene gewährleistet wird.

Wichtig ist dabei auch, dass die europäischen Fonds nicht nur korrekt abgewickelt wer­den – das ist der eine wichtige Punkt –, sondern dass sie eben auch wirtschaftliche Im­pulse für ganz Österreich und insbesondere für den ländlichen Raum bringen. Das ist bedeutsam, weil EFRE, ESF, aber auch die Europäische Territoriale Zusammenarbeit sehr viele Fördermittel nach Österreich bringen.

Die Zahlen wurden bereits erwähnt: Insgesamt, wenn man die Kofinanzierungsanteile des Bundes noch dazurechnet, werden in der neuen EU-Finanzperiode fast 2,5 Milliarden €


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