bung und Abrechnung stehen diese Einrichtungen mit Kompetenz zur Seite. Ich bin überzeugt, dass ohne diese institutionellen Einrichtungen der Regionalbüros nur ein Bruchteil der EU-Förderungen abgeholt würde.
Da wir in der Gemeinde – und ich als Verwalter eines Naturparks – bereits einige Projekte eingereicht und abgerechnet haben, weiß ich, dass es in Österreich ein ausgezeichnetes Kontrollsystem für die Abrechnung der Fördermittel gibt. Durch die Vorkontrollen in den Regionalbüros und in den Landesstellen ist die Überprüfung seitens der EU-Prüfstelle aus dem Bundeskanzleramt nicht mehr so gefürchtet.
Spannender und aufwendiger in der Abwicklung sind die grenzüberschreitenden Projekte. Wir haben bereits einige solcher Programme erfolgreich abgewickelt, etwa mit Italien oder Bayern, und konnten dabei auch wichtige Kontakte mit unseren Nachbarländern, in diesem Fall mit der Schweiz, mit Deutschland und Italien, knüpfen. Ohne diese Programme wäre das nicht möglich gewesen und könnten wir in Zukunft kaum so viel Geld in die Gemeindeinfrastruktur investieren. Viele Projekte im Freizeit-, Bildungs-, Kinderbetreuungs- sowie im Landwirtschafts- und Naturschutzbereich hätten wir nicht umsetzen können. Eine nachhaltige Ortskernentwicklung im ländlichen Raum konnte nur durch diese Fördersysteme der EU erreicht werden. Viele Arbeitsplätze wurden dadurch geschaffen und konnten auch erhalten werden.
Mit diesem heutigen Beschluss werden die weitere Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern, die Erarbeitung der Programme, die Förderabwicklung, die Kontrolle und die Kostentragung für die Förderprojekte 2014 bis 2020 geregelt.
Gegenüber der Vorperiode hat es ein paar Änderungen gegeben: Die neun Länderprogramme wurden im Bundeskanzleramt zu einem Österreichprogramm zusammengefasst. Die bisher 36 Förderstellen wurden auf 16 reduziert. Die Abwicklung der Förderprogramme erfolgt weiterhin über die jeweiligen Ministerien, diese fungieren dabei auch als EU-Bescheinigungsbehörde. Bei grenzüberschreitenden Projekten liegt die Gesamtverantwortung nun bei den Bundesländern. Neu ins Programm aufgenommen wurden das Ziel der Gleichstellung von Mann und Frau, die Nichtdiskriminierung und die Nachhaltigkeit.
Die sozialdemokratische Fraktion stimmt daher dieser Artikel-15a-Vereinbarung sehr gerne zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.57
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bevor wir in der Debatte fortschreiten, darf ich in unserer Mitte ganz herzlich Frau Staatssekretärin Mag. Duzdar und Herrn Bundesminister Mag. Drozda begrüßen. – Herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall.)
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte, Herr Bundesrat.
12.57
Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Hohes Präsidium! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Bock hat die technischen Details und auch die Inhalte beschrieben und erklärt, dass mit diesem Beschluss eine ordnungsgemäße Abwicklung der EU-Förderprogramme auf nationaler Ebene gewährleistet wird.
Wichtig ist dabei auch, dass die europäischen Fonds nicht nur korrekt abgewickelt werden – das ist der eine wichtige Punkt –, sondern dass sie eben auch wirtschaftliche Impulse für ganz Österreich und insbesondere für den ländlichen Raum bringen. Das ist bedeutsam, weil EFRE, ESF, aber auch die Europäische Territoriale Zusammenarbeit sehr viele Fördermittel nach Österreich bringen.
Die Zahlen wurden bereits erwähnt: Insgesamt, wenn man die Kofinanzierungsanteile des Bundes noch dazurechnet, werden in der neuen EU-Finanzperiode fast 2,5 Milliarden €
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