BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 74

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aktiviert. Das ist also aktive Regionalpolitik der EU und – das ist vielleicht noch ein Ge­danke – ein Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in Europa, weil strukturschwache Re­gionen in Europa, die wenige Arbeitsplätze vorweisen können, unterstützt werden, da­mit sie an das Niveau anderer Regionen herangeführt werden. Das bedeutet mehr Sta­bilität gerade auch im ländlichen Raum, und das ist eine der zentralen Aufgaben der Eu­ropäischen Union. Dafür ist sie unter anderem da, und das macht sie in dem Fall her­vorragend. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.59


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


13.00.27

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Werte Kolle­gen und Kolleginnen! Es geht mir bei meinem Redebeitrag nicht so sehr darum, darzu­stellen, was EFRE, ESF und so weiter können. Dass das sehr wichtige Förderprogram­me sind, auch für die territoriale Entwicklung, ist unbestritten und wurde auch schon dar­gestellt, ebenso dass sie auch von Österreich sehr gut genutzt werden. Aber es gibt kei­ne eigene Stelle oder Institution zur Abwicklung derart umfangreicher und auch komple­xer Programme. Jetzt ist es eben notwendig, diesen Artikel-15a-Vertrag zu beschließen, dieses innerstaatliche Abkommen, weil es für Regionalpolitik weder eine umfassende Kompetenz des Bundes noch der Länder gibt, die die korrekte Programmabwicklung si­cherstellen könnte.

Die EU sieht für die koordinierte Abwicklung des Förderprogramms Institutionen und Ver­fahren vor, wobei die Mitgliedsländer selbst für eine ordnungsgemäße Vorgangsweise verantwortlich sind und auch für Unregelmäßigkeiten haften.

Es muss geprüft werden, ob bei der Durchführung nationales und EU-Recht eingehal­ten werden. Es braucht Verwaltungsbehörden, Bescheinigungsbehörden, Prüfbehörden und Begleitausschüsse, und Bund und Länder verpflichten sich nun, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die erforderlichen Stellen einzurichten und deren Funktion sicher­zustellen.

Verwaltungsbehörden sind für EFRE die Geschäftsstellen der Raumordnungskonferenz, für ESF ist es das Sozialministerium. Bescheinigungs- und Prüfbehörde sind das Bun­deskanzleramt beziehungsweise das Sozialressort. Die Kosten dafür betragen insge­samt 121,43 Millionen €, davon trägt 73,97 Millionen € der Bund, 47,46 Millionen € tra­gen die Länder. Das sind geschätzte Kosten. In den ÖROK-Daten habe ich EU-Mittel von 257 Millionen € gefunden; also das ist eigentlich sehr viel, was in Verwaltung und Umsetzung dieser Projekte fließt.

Österreich hat bisher die 14 europäischen Programme für territoriale Zusammenarbeit von 2007 bis 2013 zu 100 Prozent ausschöpfen können und über 6 000 Projekte im EFRE eingereicht.

Durch die vorliegende Reform werden 36 Förderstellen auf 16 zusammengeführt. Mei­ne Frage: Sind das nicht immer noch 15 zu viel? (Heiterkeit des Bundesministers Droz­da.) – Die Wichtigkeit dieser Programme für den ländlichen Raum, für Wachstum und Be­schäftigung ist unbestritten, aber es fehlt politisch eine wirkliche Zuständigkeit für Re­gionalpolitik. Es gibt dafür keinen Ausschuss – zum Beispiel im Nationalrat oder auch hier bei uns im Bundesrat –, und die Begleitausschüsse, die jetzt eingerichtet werden, werden von Beamten besetzt, von Sozialpartnern, von Gemeindebund, Städtebund, In­dustriellenvereinigung, aber natürlich ohne Parlamentarier.

Ebenso ist die Artikel-15a-Vereinbarung ja eigentlich etwas sehr Undemokratisches, Par­lamente können daran nicht wirklich mitwirken, sie können nur Ja oder Nein sagen. (Bun-


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