BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 117

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zen wachsen. Dieses Gesetz betrifft genau diese Pflanzenteile, die man dann auch Mut­terpflanzen nennt.

Wir haben es schon gehört, es geht um neue Etikettierungsvorschriften, um neue Vor­schriften zur Registrierung von Sorten, besonders beim Obstpflanzgut, und um die Be­stimmung, dass die Schadorganismenliste mindestens drei Jahre aufliegen muss; wel­che Verbesserungen auch immer damit erreicht werden.

Für mich und uns sehr wichtig ist, dass im Begleitdokument eine Kennzeichnung ange­führt werden muss, ob die Sorte genetisch verändert ist. Die eingegangenen Stellung­nahmen der Länder und auch der Arbeiterkammer Oberösterreich dazu sind positiv ge­halten. Ein wenig kritisch zu sehen ist der Eintragungszeitraum von 30 Jahren – wie wir schon gehört haben – beziehungsweise die nicht zum ersten Mal genannte rückwirken­de Änderung, wie wir sie nun im Zuge einer EU-Richtlinie umsetzen.

Wir befürworten auch den Erhalt der traditionellen Sorten – unserer Sorten aus unse­rem Land – und befürworten die Richtlinie. (Bundesrätin Schreyer: Es freut mich, dass ihr dem zustimmen könnt!) – Ja, es freut mich, dass dich das auch freut. Wir befürwor­ten, dass man mit dieser Richtlinie die Qualität sicherstellt, und hoffen natürlich auch, dass die Aussagen von Minister Rupprechter stimmen, dass sich die Kosten nicht auf mehr als 10 000 € belaufen und die Bürokratie in den Betrieben dadurch nicht noch mehr wird. Wir werden heute natürlich auch zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.59


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


15.59.16

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Sehr geehrte ZuseherInnen hier und via Livestream! Ich werde mich als Viert­rednerin sehr kurzhalten.

Durch die vorliegende Novelle sind drei Durchführungsrichtlinien in nationales Recht um­zusetzen. Inhaltlich ist darauf schon von meinen VorrednerInnen eingegangen worden, ich werde dem nichts mehr hinzufügen.

Die Umsetzungsfrist für diese drei Durchführungsrichtlinien wäre zwar jedes Mal der 31.12.2016 gewesen, mit der Novelle des Landwirtschaftsministeriums sind wir mit ei­nem halben Jahr Verspätung aber ohnedies recht früh dran, deswegen werden wir uns daran nicht stoßen.

In der Begutachtung sind alle Stellungnahmen von Ländern und Kammern positiv ge­wesen, und auch wir haben keine Einwände. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.59


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Mah­rer. – Bitte, Herr Minister.

 


16.00.00

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des Bundesrates! Nachdem inhaltlich alles gesagt wurde, dass es eine Umsetzung von drei EU-Richtlinien ist, die fristge­recht erfolgt, möchte ich diese Gelegenheit dazu nutzen, mich speziell im Namen des Bundesministers bei den Mitarbeitern des Ressorts zu bedanken, genauso bei den Mit­arbeitern des Bundesamts für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg und des Bundes­amts für Ernährungssicherheit, die mit der Vollziehung und Umsetzung, zum Beispiel bei der Sortenbezeichnung, Verantwortung tragen.

In diesem Sinne freuen wir uns auf eine Umsetzung der drei Richtlinien. – Danke sehr. (Allgemeiner Beifall.)

16.00

 


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