Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte, Herr Kollege.
15.53
Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Preineder hat schon sehr viel über das Neue in der Novelle zum Pflanzgutgesetz berichtet hat, und ich möchte auch noch ein paar Ergänzungen machen.
Neu ist die Automatik, dass Versorger, welche in der Pflanzenerzeugung nicht mehr tätig sind, automatisch gelöscht werden, das heißt, die automatische Karteileichenbeseitigung ist jetzt auch mitgeregelt.
Die Anbringung von Etiketten und diversen Begriffsbestimmungen wurde im Text verändert. Es wurde auch neu festgelegt, welche Schadorganismen der Behörde anzuzeigen sind und welche – das ist sicher interessant – Bekämpfungsmaßnahmen auch in Zukunft notwendig sein werden. Die Zuständigkeit wurde neu geregelt, worauf Kollege Preineder bereits hingewiesen hat.
Die 30-jährige Frist wurde auch schon genannt. Interessant ist vielleicht auch, dass bei gentechnisch veränderten Sorten die Eintragungslaufzeit mit jenem Zeitraum beschränkt wird, der in der Genehmigung dieses Saatguts festgelegt wurde.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, derzeit sind beim Bundesamt für Wein- und Obstbau circa 570 Obst- oder Apfelsorten und 200 Birnensorten verzeichnet. Es ist wichtig, dass unsere Qualitätsstandards nicht gesenkt werden, denn das Vertrauen der Konsumenten in die von öffentlichen Stellen überwachten Pflanzen und Obstsorten ist sehr hoch. Sie sind auch bereit, dafür höhere Preise zu zahlen und entsprechend gute Qualität zu erhalten.
Mit diesem Gesetz wird ein Beitrag geleistet, dass alte Obstsorten und heimische Pflanzen in Österreich weiterhin produziert werden und die Ernten in Österreich und für den internationalen Markt zur Verfügung stehen. Probleme wie jene mit absichtlich oder unabsichtlich importierten Ziersträuchern und Forstpflanzen – ich nenne da den Götterbaum und die Robinie, die sogenannten Neophyten – sollten damit auch zu umgehen sein.
Gemeinsam sollten wir auch verhindern, dass nur wenige global agierende Konzerne den Markt für Obst für sich einnehmen. Da werden alle gemeinsam auf der Hut sein, dass die Großkonzerne nicht wie beim Getreide das Erbgut derart verändern, dass der Bauer das jährlich benötigte Saatgut nicht mehr wie früher aus eigener Ernte beziehen kann, sondern es von den Saatguterzeugern in Großkonzernen kaufen muss – und zwar jedes Jahr neu kaufen muss.
Mit dieser heute zu beschließenden Novelle sollten wir das sicherstellen. Wir stimmen ihr auch sehr gerne zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.56
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ecker. – Bitte.
15.57
Bundesrätin Rosa Ecker (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geschätztes Präsidium! Sehr geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben schon sehr viel zu diesen neuen Regelungen im Bereich Pflanzgutgesetz und dem Novellierungsbedarf gehört, der aufgrund der EU-Richtlinie gegeben war beziehungsweise ist. Die Angelegenheit hätte seit 31.12.2016 erledigt werden sollen. Schlussendlich geht es um die Vermehrung von Pflanzen, welche durch Teilen erfolgt, indem man zum Beispiel Knollen, Stecklinge oder Zwiebel im besten Fall in Erde einlegt, woraus wieder neue Pflan-
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