BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 115

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Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Mai 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Preineder. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


15.49.15

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Mitglieder des Bundesrates! Von der hohen europäischen Fi­nanzpolitik hin zur Einfachheit des Pflanzgutes in Österreich: Es geht um die Novelle des Pflanzgutgesetzes aus 1997. (Vizepräsidentin Winkler übernimmt den Vorsitz.)

Pflanzgut, Saatgut ist immer der Schlüssel für die Ernährung der Menschen und des Vol­kes und ist daher auch durchaus mit Emotionen behaftet. Daher sind wir froh, dass hier eine sehr gute Lösung gefunden werden konnte. Es war nämlich notwendig, drei EU-Richtlinien umzusetzen: zum einen die Anforderungen an Etikettierungen und Plombie­rungen des Vermehrungsmaterials, vor allem für Obstarten, die der Fruchtgewinnung die­nen. Weiters ging es um die Registrierung von Versorgern und um die Eintragung von Sorten in ein gemeinsames Sortenregister beziehungsweise um spezifische Anforderun­gen an Versorger sowie ausführliche Bestimmungen für die amtlichen Prüfungen des Pflanzgutes.

Mit der Umsetzung hat es etwas länger gedauert. An sich hätte man am 1. Jänner die­ses Jahres fertig sein sollen, aber was lange dauert, wird manchmal gut – und das kann man in diesem Fall auch sagen. Es ist immerhin gelungen, einen breiten Kompromiss zu erzielen, eine breite Basis bei der Meinungsfindung einzubinden und damit eine Ein­stimmigkeit herzustellen.

Was ist das Ziel der Novelle? – Zum einen die Umsetzung der einschlägigen EU-Richt­linien, zum anderen wird das höherwertige Pflanzgut, das Vorstufenpflanzgut, das zur Vermehrung dient, jetzt strenger geregelt und besser kontrolliert, was eine strengere und bessere Kontrolle von Großbetrieben und internationalen Konzernen zur Folge hat.

Zum Gegengleichen: Es bedeutet auch eine Sicherstellung der Zulassung von traditio­nellen, heimischen, regionalen Sorten, was uns vor allem in Österreich als Produzen­ten und Konsumenten durchaus wichtig ist. Es geht auch um eine Maßnahme, die man korrekt und praktikabel vollziehen kann. Festzuhalten ist, dass bei der Zulassung unter­schieden wird, wer zuständig ist. Bei den kommerziellen Sorten ist das die AGES, die Agentur für Ernährungssicherheit, bei den traditionellen Sorten wird es das Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg sein, weil es die regionale Expertise liefern kann.

Was wird kommen? – Vorgabe ist eine verlängerte Aufbewahrungspflicht der Aufzeich­nungen. Sie war bisher auf ein Jahr festgelegt und wird nun auf drei Jahre verlängert. Eine Neuregelung verschafft den Behörden ein besseres Durchgriffsrecht. Ebenfalls neu ist die Höchstdauer der Zulassung, die mit 30 Jahren begrenzt ist.

Im Prinzip liegt uns ein Beispiel für einen praktikablen Weg vor, wie man eine EU-Richt­linie durchaus sinnvoll umsetzen kann: Wenn es gilt, Schutz vor Großkonzernen zu bie­ten, sind durchaus europaweit klare Regeln aufzustellen, wenn es aber um die Bewah­rung regionaler, heimischer Sorten geht, sind die Regelungen dem Regelungsbedarf vor Ort anzupassen. Damit ist, glaube ich, eine gute Lösung gefunden worden, um die re­gionale Produktion sicherzustellen.

Regionale Produktion bietet Chancen für Landwirtschaft und Produzenten, sie bietet aber auch einen höheren Genuss für Konsumenten. Wir werden daher dieser Vorlage gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Todt.)

15.53

 


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