BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 114

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Sollte das auslaufen, fehlt die Nachfrage nach Staatsanleihen und die Zinsen werden sich wieder nach oben bewegen.

Wir haben derzeit im Euroraum ein Volumen von 10 000 Milliarden € an Schulden. Das heißt, wenn wir einen Zinssatz von 1 Prozent haben, sind das 100 Milliarden € Zinsauf­wand pro Jahr, steigt der Zinssatz auf 2 Prozent, erhöht sich der Zinsaufwand um wei­tere 100 Milliarden €, und bei einem historisch vernünftigen Zinsniveau von 3 Prozent, 4 Prozent geht das dementsprechend in die Höhe. Das gilt auch für Österreich fürs Ge­samtschuldenvolumen.

Die zweite Anmerkung betrifft den Kapitalmarkt: Selbstverständlich unterstütze ich die Förderung einer Kapitalmarktunion. Die Unternehmen sollen sich vermehrt bankenun­abhängig über Kapitalerhöhungen durch Ausgabe neuer Aktien oder auch durch Plat­zierung von Unternehmensanleihen selbst finanzieren können. Wir sollten jedoch nicht vergessen, dass über die Kapitalmarktunion auch der Verbriefungsmarkt wieder belebt wird, und Verbriefung heißt, dass man versucht, die faulen Kredite aus den Bankbilan­zen herauszubekommen, diese in Risikoklassen zu bündeln und dann zu verkaufen. Wo­hin zu verkaufen? – An institutionelle Investoren, und das sind in erster Linie Versiche­rungen und Pensionskassen. Das heißt, dass man Risiko aus den Bankbilanzen in die Pensionskassen und Versicherungen transferiert; dessen soll man sich bewusst sein.

Dieser Verbriefungsmarkt war damals auch Ursache für die große Bankenkrise 2008, als man schlechte US-Kredite gebündelt hat, faule Kredite gebündelt hat, mit einer zu­sätzlichen Versicherung versehen hat, dadurch die Bonität gesteigert hat und dann als Paket an europäische Banken verkauft hat. Das ist ein Risiko, das angesprochen ge­hört, und auch die Risikotransformation aus den Bankbilanzen in die Pensionskassen gehört angesprochen. – Danke.

15.47

15.47.31

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, begrüße ich recht herzlich den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Harald Mahrer bei uns im Bundesrat. (Allgemeiner Beifall.)

15.48.1812. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzgutgesetz 1997 geändert wird (1584 d.B. und 1624 d.B. sowie 9808/BR d.B.)

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir gelangen nunmehr zu Punkt 12 der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Tiefnig. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


15.48.32

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzgutgesetz 1997 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

 


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