BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 118

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Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.01.1313. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Seveso III) (1615 d.B. und 1632 d.B. sowie 9809/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen zu Punkt 13 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Ebner. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


16.01.48

Berichterstatterin Adelheid Ebner: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich erstat­te den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ge­ändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Mai 2017 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


16.02.31

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Diese Novellierung des Abfallwirtschaftsgeset­zes hat die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren durch schwe­re Unfälle mit gefährlichen Stoffen zum Schwerpunkt, Kurzbegriff dafür ist Seveso III. Wir alle haben diese Katastrophe in Italien damals noch in Erinnerung. Weiters soll eine Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme von Abfällen – das betrifft hauptsächlich Fahr­zeuge –, um illegale Abfalltransporte zu verhindern, umgesetzt werden.

So weit, so gut, jetzt aber wird es pikant. Wenn man sich Artikel 31 der zitierten EU-Richt­linie ansieht, erfährt man: Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Vorschriften bis 31.5.2015. Die Anwendung erfolgt ab 1.6.2015. Das muss irgendwo in Verschütt ge­raten sein, weil da jetzt zwei Jahre dazwischen liegen. Die Schuld dafür scheint offen­sichtlich nicht beim Bundesministerium zu liegen, denn das Ende der Begutachtungs­frist des ministeriellen Entwurfes war bereits mit 31. Mai 2015 – also noch einigerma­ßen zeitnah. Eingelangt ist diese Regierungsvorlage dann allerdings erst am 26. April des heurigen Jahres.

Auf diesem langen Weg im ministeriellen Regierungsdschungel ist es zu gewissen Mu­tationen des ministeriellen Entwurfes gekommen. So war im Ministerialentwurf noch von Deregulierungsmaßnahmen und Verwaltungsvereinfachung die Rede. Die sind in der Regierungsvorlage verschwunden. Im Ministerialentwurf ist auch von Kosteneinsparun­gen gesprochen worden. Auch die hat es in der Regierungsvorlage nicht mehr gegeben.

 


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