an, 150 000 bis 170 000 – Arbeitsplätze schaffen. Die Förderung wird, wie der Kollege bereits berichtet hat, in Form einer Übernahme von 50 Prozent der Lohnnebenkosten gewährt. Dies bewirkt eine Lohnkostensenkung von etwa 30 Prozent des Bruttolohnes.
Damit die Förderung auch da ankommt, wofür sie vorgesehen ist, gibt es Kontrollinstrumente, in welche das Finanzamt und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger eingebunden sind. Firmen und Arbeitgeber, welche vollstreckbare Abgabenrückstände aufweisen, also Schulden beim Staat und bei den Versicherungsträgern haben, sind von den Förderungen ausgenommen. Das aws prüft alle Förderwerber mit mehr als 100 000 € Fördersumme und macht Stichproben bei den anderen Antragstellern. Die Lohnnebenkostenförderung ist nur für Löhne und Gehälter bis zur Höchstbeitragsgrundlage, also 5 000 € brutto im Monat, vorgesehen. Die Förderungen werden nach einem Jahr ausbezahlt.
Mit diesem Gesetz sind Vorbelastungen bis zum Jahr 2023 in Höhe von 2,234 Milliarden € geplant. Darin enthalten sind die bereits erwähnten 140 Millionen € Investitionszuwachsprämien für KMUs, 90,7 Millionen € Investitionszuwachsprämien für große Unternehmen und 2 Milliarden € für den Beschäftigungsbonus.
Ich kann berichten, dass bereits mit Beginn – und das war der 1. Juli – an die 1 000 Anträge gestellt wurden; das zeigt, dass das Gesetz bereits angenommen wird.
Mit dem Beschluss über die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmungen reicht die Haftungsobergrenze der ÖHT, der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank, mit 250 Millionen € nicht mehr aus, den derzeit vorhandenen Investitionswillen der Touristiker abzudecken. Die Haftungsobergrenze wird mit diesem Beschluss um 50 Prozent, also von 250 Millionen auf 375 Millionen €, aufgestockt.
Es ist erfreulich, dass gerade in dieser Branche seit Jahren Rekorde bei den Ankünften und bei den Nächtigungszahlen erzielt werden. Wir wissen, dass diese Zuwächse zum Teil auf Kosten von unsicheren Ländern wie der Türkei oder auch Ägypten entstanden sind und sich bei ändernden Sicherheitsverhältnissen wieder nach unten bewegen können. Trotzdem freut es mich, dass diese tüchtigen Unternehmerinnen und Unternehmer sehr viel in die Infrastruktur des Tourismus, aber auch der Freizeitwirtschaft investieren.
Die sozialdemokratische Fraktion stimmt diesen Gesetzen sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
15.24
Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Pisec. – Bitte, Herr Kollege.
15.25
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Seeber, ich gebe dir sehr gerne recht: Die Reden von unserem Wirtschafts- und Wissenschaftsminister sind immer sehr gut. Ich höre ebenfalls sehr gerne zu, auch zuletzt in der WKO. Aber wir von der FPÖ drängen auch auf die Umsetzung, die ist uns wichtig, und das ist auch der Anlass für diese Wortmeldung.
Das Gesetz über die Verteilung von Förderungen über das aws, das Austria Wirtschaftsservice, ist nämlich nicht ganz nach unserem Geschmack eines ökonomischen Kreislaufs. Zuerst den Unternehmen und den Bürgern in Österreich eine unheimliche Steuer- und Abgabenlast aufzubürden, das Geld wegzunehmen, ihnen dann indirekt über eine Förderstelle, die wieder viel Geld kostet, mehr oder weniger nach dem Zufallsprinzip Geld wieder zukommen zu lassen, das ist nicht nach unserem Geschmack. Das verstehen wir nicht unter einem Wirtschaftskreislauf, der das Wachstum befeuert und vor allem den Unternehmen zugutekommt.
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