BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 62

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Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben.

Zu Tagesordnungspunkt 14: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabaksteu­ergesetz 1995 und das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert werden.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher ebenfalls gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 15: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normver­brauchsabgabegesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme gleich wieder zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 16: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 29. Juni 2017 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Er­probung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


16.48.38

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg)|: Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Allein die Verlesung dieser Titel hat schon sehr lange gedauert, eine eingehende Debatte über diese Vielzahl an Tagesordnungspunkten wird wahrscheinlich sehr schwierig werden.

Zum Einkommensteuergesetz: Hier geht es um eine weitere Erhöhung der Forschungs­prämie auf 14 Prozent. Diese Prämie wurde im Jahr 2016 von 12 auf 14 Prozent er­höht. Wir finden das grundsätzlich positiv und wichtig. Wir haben einen Antrag im Na­tionalrat auf 18 Prozent gestellt, allerdings zielgerichtet, im Gegensatz zu der derzeiti­gen Vorlage, aufbauend eben auf dem bestehenden Evaluierungsbericht, der klar zeigt, dass die Unternehmen, die schon derzeit in der Forschung gut unterwegs sind, am meis­ten profitieren.

Die zehn größten Unternehmen bekommen ein Drittel der Gelder. Kleinunternehmen be­kommen 2 Prozent der Gelder, und es gibt offensichtlich keine oder zu wenige Anreize für zusätzliche F&E-Aktivitäten von Unternehmen, die derzeit in diesem Bereich nichts tun.

Die großen und die eingefahrenen Unternehmen profitieren natürlich, weil sie einfach schnell genug sind bei den Ansuchen, denn es gibt ein First-come-first-serve-Prinzip.


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