Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zu Tagesordnungspunkt 14: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabaksteuergesetz 1995 und das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert werden.
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher ebenfalls gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zu Tagesordnungspunkt 15: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme gleich wieder zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zu Tagesordnungspunkt 16: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18.
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte, Frau Bundesrätin.
16.48
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg) : Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Allein die Verlesung dieser Titel hat schon sehr lange gedauert, eine eingehende Debatte über diese Vielzahl an Tagesordnungspunkten wird wahrscheinlich sehr schwierig werden.
Zum Einkommensteuergesetz: Hier geht es um eine weitere Erhöhung der Forschungsprämie auf 14 Prozent. Diese Prämie wurde im Jahr 2016 von 12 auf 14 Prozent erhöht. Wir finden das grundsätzlich positiv und wichtig. Wir haben einen Antrag im Nationalrat auf 18 Prozent gestellt, allerdings zielgerichtet, im Gegensatz zu der derzeitigen Vorlage, aufbauend eben auf dem bestehenden Evaluierungsbericht, der klar zeigt, dass die Unternehmen, die schon derzeit in der Forschung gut unterwegs sind, am meisten profitieren.
Die zehn größten Unternehmen bekommen ein Drittel der Gelder. Kleinunternehmen bekommen 2 Prozent der Gelder, und es gibt offensichtlich keine oder zu wenige Anreize für zusätzliche F&E-Aktivitäten von Unternehmen, die derzeit in diesem Bereich nichts tun.
Die großen und die eingefahrenen Unternehmen profitieren natürlich, weil sie einfach schnell genug sind bei den Ansuchen, denn es gibt ein First-come-first-serve-Prinzip.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite