BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 63

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Es ist für KMUs schwierig, obwohl gerade KMUs vor Herausforderungen stehen, die For­schungsaktivitäten oder mehr Aktivitäten in diese Richtung notwendig machen würden. Wir haben dazu einen Verbesserungsvorschlag für eine intelligente Differenzierung in dem Bereich gemacht – leider vergeblich. Da wird unserer Meinung nach viel zu sehr mit der Gießkanne gearbeitet. Das wollten wir verbessern, das ist leider nicht gelungen.

Zum Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz: Damit wird eine neue Form einer betriebli­chen Privatstiftung zur Weitergabe von Aktien mit steuerlicher Begünstigung sowohl für die Unternehmen als eben auch für die Mitarbeiter eingeführt. Das Ziel, feindliche Über­nahmen dadurch verhindern zu können, kann unserer Meinung nach nicht erreicht wer­den, da höchstens 10 Prozent der Stimmrechte von der Stiftung gehalten werden dür­fen. Die Kosten, die dieses Modell verursacht, sind nicht unerheblich. Sie betragen 2018 10 Millionen € und sollen bis maximal 50 Millionen € steigen.

Diese Regelung betrifft die Flaggschiffe der österreichischen Unternehmen, also acht bis zehn Unternehmen, die auch die Initiative für dieses Gesetz gesetzt haben. Diese Unternehmen haben sich das also gewünscht und bekommen das nun.

Der Zuteilungsmodus für die Aktien geht aus dem Gesetz nicht klar hervor. Es könnte auch sein, dass nur das Management davon profitiert. Auch wer das Stimmrecht, das einheitliche Stimmrecht wahrnimmt, bleibt vom Gesetz her unklar, ob das ein Stiftungs­vorstand ist, der wie oder von wem bestellt wird.

Wir kritisieren, dass da gekleckert wird und dass dieses Geld für zielgerichtetere Maß­nahmen, zum Beispiel im Bereich der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, abgeht. Damit soll mittleren und kleineren Unternehmen in der Gründungs- beziehungsweise Wachstumsphase der Zugang zu Kapital erleichtert werden. Ein äußerst wichtiges An­liegen, weil es da große Probleme gibt, die gelöst werden sollten.

Dieses Modell der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft ist 1993 das erste Mal einge­führt worden und konnte sich bis heute nicht durchsetzen, trotz eines Reformversuchs schon 2007. Das neue Regime unterliegt als Risikokapitalbeihilfe der EU-beihilferechtli­chen Mitteilungspflicht. Es ist im Ausschuss nicht gelungen, zu sehen, ob es da Risiken gibt und worin diese bestehen. Wir begrüßen ausdrücklich die Senkung der Mindest­zeichnungssumme von 100 000 € auf 10 000 €. Aber das an einen Vermögensnach­weis des Anlegers in der derzeitigen Form zu koppeln, halten wir schlicht und einfach für unpraktikabel.

Eine Kostenschätzung des geplanten Vorhabens ist nicht vorhanden, ebenso wenig ei­ne Zieldefinition, wie viel Finanzierung hier ausgelöst werden soll.

Dem Tabaksteuergesetz und Tabakmonopolgesetz stimmen wir zu, ebenso dem Norm­verbrauchsabgabegesetz.

Zum Bildungskompass wird mein Kollege aus Oberösterreich noch etwas sagen. – Dan­ke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der ÖVP.)

16.53


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bevor ich Herrn Bundesrat Tiefnig um seine Ausfüh­rungen bitte, darf ich den Präsidenten der Landwirtschaftskammer Hermann Schultes in unserer Mitte begrüßen – ah, er ist schon weg. (Allgemeine Heiterkeit.)

Dann bitte ich dich, lieber Kollege, um deine Ausführungen.

 


16.54.18

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Das Einkommensteuergesetz 1988 mit der Anhebung der Forschungsquote können wir nur begrüßen. Wir haben ja vorhin vom Herrn Bundesminister für Wirtschaft gehört, dass Österreich in der F&E-Quote schon an zweiter Stelle in Europa liegt und


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