Es ist für KMUs schwierig, obwohl gerade KMUs vor Herausforderungen stehen, die Forschungsaktivitäten oder mehr Aktivitäten in diese Richtung notwendig machen würden. Wir haben dazu einen Verbesserungsvorschlag für eine intelligente Differenzierung in dem Bereich gemacht – leider vergeblich. Da wird unserer Meinung nach viel zu sehr mit der Gießkanne gearbeitet. Das wollten wir verbessern, das ist leider nicht gelungen.
Zum Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz: Damit wird eine neue Form einer betrieblichen Privatstiftung zur Weitergabe von Aktien mit steuerlicher Begünstigung sowohl für die Unternehmen als eben auch für die Mitarbeiter eingeführt. Das Ziel, feindliche Übernahmen dadurch verhindern zu können, kann unserer Meinung nach nicht erreicht werden, da höchstens 10 Prozent der Stimmrechte von der Stiftung gehalten werden dürfen. Die Kosten, die dieses Modell verursacht, sind nicht unerheblich. Sie betragen 2018 10 Millionen € und sollen bis maximal 50 Millionen € steigen.
Diese Regelung betrifft die Flaggschiffe der österreichischen Unternehmen, also acht bis zehn Unternehmen, die auch die Initiative für dieses Gesetz gesetzt haben. Diese Unternehmen haben sich das also gewünscht und bekommen das nun.
Der Zuteilungsmodus für die Aktien geht aus dem Gesetz nicht klar hervor. Es könnte auch sein, dass nur das Management davon profitiert. Auch wer das Stimmrecht, das einheitliche Stimmrecht wahrnimmt, bleibt vom Gesetz her unklar, ob das ein Stiftungsvorstand ist, der wie oder von wem bestellt wird.
Wir kritisieren, dass da gekleckert wird und dass dieses Geld für zielgerichtetere Maßnahmen, zum Beispiel im Bereich der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, abgeht. Damit soll mittleren und kleineren Unternehmen in der Gründungs- beziehungsweise Wachstumsphase der Zugang zu Kapital erleichtert werden. Ein äußerst wichtiges Anliegen, weil es da große Probleme gibt, die gelöst werden sollten.
Dieses Modell der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft ist 1993 das erste Mal eingeführt worden und konnte sich bis heute nicht durchsetzen, trotz eines Reformversuchs schon 2007. Das neue Regime unterliegt als Risikokapitalbeihilfe der EU-beihilferechtlichen Mitteilungspflicht. Es ist im Ausschuss nicht gelungen, zu sehen, ob es da Risiken gibt und worin diese bestehen. Wir begrüßen ausdrücklich die Senkung der Mindestzeichnungssumme von 100 000 € auf 10 000 €. Aber das an einen Vermögensnachweis des Anlegers in der derzeitigen Form zu koppeln, halten wir schlicht und einfach für unpraktikabel.
Eine Kostenschätzung des geplanten Vorhabens ist nicht vorhanden, ebenso wenig eine Zieldefinition, wie viel Finanzierung hier ausgelöst werden soll.
Dem Tabaksteuergesetz und Tabakmonopolgesetz stimmen wir zu, ebenso dem Normverbrauchsabgabegesetz.
Zum Bildungskompass wird mein Kollege aus Oberösterreich noch etwas sagen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der ÖVP.)
16.53
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bevor ich Herrn Bundesrat Tiefnig um seine Ausführungen bitte, darf ich den Präsidenten der Landwirtschaftskammer Hermann Schultes in unserer Mitte begrüßen – ah, er ist schon weg. (Allgemeine Heiterkeit.)
Dann bitte ich dich, lieber Kollege, um deine Ausführungen.
16.54
Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Das Einkommensteuergesetz 1988 mit der Anhebung der Forschungsquote können wir nur begrüßen. Wir haben ja vorhin vom Herrn Bundesminister für Wirtschaft gehört, dass Österreich in der F&E-Quote schon an zweiter Stelle in Europa liegt und
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