setz, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das E-Geldgesetz 2010, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Energie-Control-Gesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Glücksspielgesetz, das Hypothekenbankgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, die Insolvenzordnung, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Maklergesetz, das Pensionskassengesetz, das Pfandbriefgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SE-Gesetz, das SFT-Vollzugsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Übernahmegesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Zahlungsdienstegesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz und das Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz geändert werden.
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenso in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.
17.40
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister für Landesverteidigung! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist interessant, dass dieses Finanzgesetz nun zur Landesverteidigung gewandert ist – ich nehme es mit Interesse zur Kenntnis. Als ehemaliges Mitglied des österreichischen Bundesheeres darf ich Sie, Herr Minister, auch sehr herzlich begrüßen.
Bei den nun zur Debatte stehenden Tagesordnungspunkten geht es um drei Gesetze, darunter zwei wichtige Gesetze für den österreichischen Finanzplatz, für den österreichischen Finanzmarkt, das sind Gesetze im Zusammenhang mit EU-Verordnungen aus Brüssel. Das dritte Gesetz hingegen ist ein vernachlässigbares, aber deswegen bin ich hier auch als Kontraredner genannt.
Im ersten Gesetz geht es um Referenzberechnungen von Indizes, die besonders wichtig sind, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass es da zu Manipulationen kommen kann; man denke nur an die Manipulationen im Zusammenhang mit LIBOR und EURIBOR. Das sind wesentliche Referenzzinssätze für Kontrakte, die geschlossen werden, wobei sich die Zinssätze nach diesen Referenzwerten volatil gestalten müssen. Daher müssen diese Referenzwerte stimmen, sonst stimmt der Basisvertrag nicht.
Deswegen ist dieses Gesetz von enormer Wichtigkeit, damit hier eine europäische Standardisierung beziehungsweise Vereinheitlichung geschaffen wird, damit es da eine einheitliche Methodik gibt. Die Methodik wird in diesem Gesetz aus dieser EU-Verordnung sehr ausführlich erklärt. Es ist sehr interessant, das nachzulesen. Diese Methodik wird hier gut dargestellt. Wenn diese Methodik auch eingehalten wird – das ist eben immer die Frage –, dann ist das sicherlich zielführend.
In Österreich ist mit der Umsetzung die FMA, die Finanzmarktaufsicht, beauftragt. Sie soll schauen, dass das Black-Box-Modell dieser Indizes wegkommt.
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