gi! Diese Tagesordnungspunkte umfassen mehrere Gesetze, wobei es, wie alle meine Vorredner schon betont und ausführlich erklärt haben, um den Finanzmarkt beziehungsweise um den Finanzplatz geht. Es sind Gesetze, die sehr positiv sind.
Zu allen drei Gesetzen wird meine Partei selbstverständlich die Zustimmung erteilen. Ich möchte zum Referenzwerte-Vollzugsgesetz ganz kurz Folgendes erklären: Es geht, wie Herr Kollege Pisec schon gesagt hat, um die Referenzbewertung von Indizes, es geht um Vereinheitlichung, es geht um Standardisierung. Es ist dieses Gesetz auch eine Antwort auf die Manipulationsskandale und Manipulationsvorwürfe bei LIBOR, EURIBOR sowie bei der Energie-, Öl- sowie Devisenreferenzbewertung. Zuständig dafür sind die Behörden der FMA, das Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
Auch ich werde jetzt Tagesordnungspunkt 18 übergehen und sofort zu Tagesordnungspunkt 19 kommen, weil ich als Kärntnerin Tagesordnungspunkt 18 dann ein bisschen genauer erklären möchte.
Zu Tagesordnungspunkt 19: Auch dem werden wir zustimmen. Es geht um eine EU-Richtlinie. Es geht um Anlegerschutz und um Transparenz bei Geschäften von Wertpapierfirmen, die verbessert werden. Es geht um das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen, um das Wertpapieraufsichtsgesetz, das komplett novelliert wird. Auch dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
Nun komme ich – als Kärntnerin – zum Sondervermögen-Kärnten-Verzichtsgesetz. Die erzielte Einigung basiert auf einer Vereinbarung, die im Vorjahr getroffen wurde, und zwar zwischen dem Bundesland Kärnten und dem Bund, nämlich dass das „Sondervermögen Kärnten“ aufgelöst wird und die Gläubiger entsprechend einer fiktiven Liquidationsquote bedient werden.
Es war dies eine positive Einigung, eine Erleichterung für Kärnten, ein Leichterwerden des Rucksacks, den wir mitschleifen, denn da geht es, wie ihr wisst, um 24 Milliarden € an Haftungen. Auch ich möchte jetzt nicht abrechnen und darüber reden, wer aller schuld ist. Wir stehen vor einer Einigung, vor einer Lösung.
Ich möchte mich bedanken, in erster Linie beim Land Kärnten, bei unserer Finanzreferentin Gaby Schaunig. Ich möchte mich bedanken bei unserem Herrn Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser, ich möchte mich aber auch bedanken bei unserem Finanzminister Schelling und bei allen Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen, nicht nur in Kärnten, sondern in ganz Österreich, denn sie sind diejenigen, die das ausbaden müssen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Wie ich schon gesagt habe, beruht die Einigung auf dieses Gesetz auf einer Vereinbarung, die im Vorjahr getroffen wurde, nämlich darauf, dass das „Sondervermögen Kärnten“ aufgelöst wird und, wie gesagt, die Gläubiger entsprechend einer fiktiven Liquidationsquote bedient werden.
Die Einigung sieht vor, dass Kärnten einmalig eine Summe von 68 Millionen € an den Bund zahlt und der Bund im Gegenzug auf rund 1,63 Milliarden € verzichtet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ziel dieser Vereinbarung ist sicherlich die Vermeidung der Insolvenz des „Sondervermögens Kärnten“ und die Schaffung, und das ist mir sehr wichtig, von Rechtssicherheit; das hat mein Kollege Christian Poglitsch schon gesagt.
Es ist eine Einigung weg vom Weg mit vielen Prozesskosten, weg vom Weg mit vielen Risiken, es ist eine Einigung, die im Gespräch, im Dialog mit Verantwortung, Wertschätzung, mit gegenseitiger Achtung und Respekt vollzogen wird – und ich bin erleichtert.
Ich bin erleichtert, weil dieses Gesetz eigentlich das letzte Kapitel ist, wo der letzte Teil in dieser Causa Hypo – auch für mich ein Skandal und eine Katastrophe – bereinigt
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