BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 81

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wird. Es geht jetzt bitte wirklich nicht um politisches Kapital, es geht wirklich nicht um politischen Opportunismus, sondern hier geht es allein um Kärnten, nämlich um ein Kärnten, das handlungsfähig sein will. Hier geht es um eine Perspektive für alle Kärnt­nerinnen und Kärntner. Hier geht es um die Jugend, die in Kärnten eine Perspektive ha­ben sollte. Hier geht es wirklich um die Kärntner und Kärntnerinnen, denn die haben ein landschaftlich wunderschönes, aber auch ein handlungsfähiges Kärnten verdient.

Ich bin sehr froh und dankbar und appelliere noch einmal an die FPÖ: Liebe FPÖ! Da ihr mit der Verstaatlichung nicht zufrieden wart: Ich glaube, man kann aus Fehlern auch lernen – es ist nicht nur die Verstaatlichung. Ich bitte euch und appelliere: Versucht nicht, jede Lösung für ein positives Kärnten zu torpedieren, sondern stimmt bitte mit! Es geht um Kärnten, es geht um die Bevölkerung, es geht um die Kärntnerinnen und Kärntner.

(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)

Danke. Hvala lepa. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Reiter.)

17.59

18.00.18

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Referenzwerte-Vollzugsge­setz erlassen wird und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Sondervermögen-Kärnten-Verzichtsgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wert­papier- und allgemeinen Warenbörsen 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erlassen werden und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz und weitere Gesetze geän­dert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.02.0320. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirt­schaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG) erlassen wird und das Finanz­markt-Geldwäschegesetz, das Finanzstrafgesetz, die Notariatsordnung, die Rechts­anwaltsordnung, das Devisengesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgaben­ordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Energieabgabenver-


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