BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 87

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Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Somit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 23.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Novak. Ich bitte um den Bericht.

 


18.19.11

Berichterstatter Günther Novak: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kol­leginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Sportangelegen­heiten über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports (Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 – BSFG 2017) erlassen und das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen – BSEOG sowie das Anti-Doping-Bun­desgesetz 2007 – ADBG 2007 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Ju­li 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Bundesrat Schererbauer. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.20.00

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Punkt der Tagesordnung behandeln wir die Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017.

Bevor ich aber konkret in die Thematik eingehe, möchte ich Sie wissen lassen, dass der Sport für mich einen sehr großen Stellenwert hat und gleichzeitig auch eine Her­zensangelegenheit darstellt. In meiner Rede zum Bericht des Arbeitsprogrammes der Europäischen Kommission betreffend Landesverteidigung und Sport im Vorjahr habe ich auch den Wunsch nach einer Bundesrats-Enquete zum Thema Sport geäußert, den ich hier nochmals einbringen möchte, um auch auf die Wichtigkeit des Sportes für un­sere Gesellschaft hinzuweisen.

Dieses neue Bundes-Sportförderungsgesetz wurde mit viel Ambition gestartet. Jetzt, nach­dem es fertig auf dem Tisch liegt, kann man sagen: als Adler gestartet und als Suppen­huhn gelandet. Warum? Noch vor nicht allzu langer Zeit schien das Gesetz bereits im Vorfeld zu scheitern. 28 Institutionen nützen die Begutachtung zu 29 teils wenig schmei­chelhaften Stellungnahmen. Vier ÖVP-geführte Bundesländer vermissen die strategi­sche Ausrichtung, selbst das Bundeskanzleramt monierte die zu kurzen Begutachtungs­fristen. Eine große Gefahr sehe ich auch in der Stellungnahme des Finanzministeri­ums, das sich dagegen wehrt, als Abgabenbehörde einen Freibrief bezüglich einer mög­lichen Umsatzsteuerbefreiung auszustellen. Im schlimmsten Fall droht dem Sport laut Rechtsexperten mangels Vorsteuerabzugsberechtigung der Verlust von 20 Prozent der Gesamtsumme.

Anzumerken ist auch, dass die Intention, eine Entpolitisierung zu schaffen, durch die Überführung der Sportförderung in die Bundes-Sport GmbH, die zu 100 Prozent im Ei­gentum des Bundes steht, nicht erreicht wird. Die vorgesehene Bestellung der beiden Geschäftsführer der Bundes-Sport GmbH sowie der Vorsitzenden des Aufsichtsrates durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport sehe ich kritisch, da da­durch eine politische Abhängigkeit geschaffen wird und eines der Ziele, die Autonomie des Sports gesamtheitlich sowie die Mitgestaltung und Selbstverwaltung zu stärken, nicht erreicht werden kann. Ebenso bedenklich ist, dass leitende Angestellte von Dach- und Fachverbänden in den Kommissionen sitzen dürfen. Das heißt, dass diejenigen, die die Förderung bekommen, auch selbst darüber entscheiden, ob sie die Förderung be­kommen. Das ist schon ein bisschen merkwürdig. Und die versprochene Sportförderda­tenbank kommt ebenfalls nicht.

 


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