BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 88

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Es stellt sich die Frage, ob nicht eine Novellierung des Gesetzes von 2013 klüger ge­wesen wäre, die so gut wie fast alle sinnstiftenden Fortschritte wie zum Beispiel Zu­sammenführung der Fördertöpfe, mehr Planungssicherheit, Vereinfachung der Förder­anträge, Beschränkung auf Stichprobenkontrollen, Beschränkung des Leistungsprinzips und so weiter zugelassen hätte. Doch man hat sich frühzeitig auf eine GmbH, die zu 100 Prozent dem Bund gehört, als neue Organisationsform festgelegt. Ein Blick auf den Aufbau der GmbH macht deutlich, dass einer die Zügel fest in der Hand hält: der Herr Minister selbst. Auch die Bundessport- und Freizeitzentren werden unter das Dach der GmbH gesteckt. Inwiefern einige BSFZ-Einrichtungen den leistungssportlichen Ansprü­chen genügen oder mit den Olympiazentren der Länder mithalten können, sollte und darf hinterfragt werden.

Durch die Änderungen dieses Gesetzes können die intendierten Ziele, nämlich leis­tungs- und wirksamkeitsorientierte Vergabe sowie Erhöhung von Effizienz und Trans­parenz bei der Mittelvergabe bei gleichzeitiger Verwaltungsvereinfachung, nicht umge­setzt werden. Des Weiteren kann keine grundlegende Änderung der Sportförderung durch das neue Gesetz erkannt werden. Abgesehen von einigen administrativen Ver­besserungen muss man sich die Frage stellen, was das mit der Zielvorgabe, mehr Me­daillen zu erringen, zu tun hat. Meiner Meinung nach eher wenig.

Es ist auch nicht mehr Geld durch das neue Gesetz im Umlauf, eher weniger. 2011 wurden für die Mittel der Besonderen Bundes-Sportförderung 80 Millionen € als Unter­grenze eingezogen, inflationsbereinigt ergibt das nur mehr eine Kaufkraft von zirka 71 Millionen. Da trifft es sich nicht schlecht, dass die Sektion Sport aus Mitteln der Allgemeinen Sportförderung jährlich rund 15 Millionen € an Rücklagen gebildet hat. Die Frage, die mich in diesem Zusammenhang beschäftigt, ist, ob der Finanzminister die 80 Millionen € nur in Teilen ausbezahlt, und wenn, dann nur für Prestigeprojekte wie zum Beispiel ein Nationalstadion oder eine Olympiabewerbung im Jahre 2026.

Österreich ist ein Sportland. Das war es immer und das soll es auch immer bleiben. Das Bestreben der Politik soll und muss es auch sein, dass dies auch so bleibt. Daher wäre es von enormer Wichtigkeit gewesen, bei diesem Gesetz an den wirklich großen Schrauben zu drehen. Leider ist dies nicht der Fall.

Leider Gottes ist auch festzustellen, dass bei der Trainings- und Umfeldgestaltung, je­nem breiten Spektrum, das für die sportliche Performance unmittelbar von Bedeutung ist, auch Versäumnisse entstanden sind. Den unmittelbaren Entscheidungsträgern fehlt hier offenbar der Mut, neben dem Breitensport acht bis zehn Sportarten zu definieren, in denen wir dauerhaft Weltklasse sein wollen, die wir vorbehaltlos und substantiell un­terstützen, und das über Jahrzehnte hinaus, denn genau so entsteht nachhaltig Erfolg. Wir müssen Weichenstellungen für Sportlerinnen und Sportler vornehmen, die noch nicht einmal geboren sind. Sport ist die schönste Nebensache der Welt, Sport verbindet, Sport kann in vielen Fällen auch der Schlüssel zur Integration in unserer Gesellschaft sein. Und Sport soll auch so unpolitisch wie möglich sein.

Replizierend auf dieses Gesetz, dem wir trotz einiger guter Ansätze keine Zustimmung geben können, möchte ich anmerken, dass es nicht wichtig ist, wie groß der erste Schritt ist, wichtig ist, in welche Richtung er geht. Dieses neue Bundes-Sportförderungsgesetz ist leider ein Aufbruch ohne Richtung. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und Grünen.)

18.26


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Heger. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.26.17

Bundesrat Peter Heger (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schererbauer, Sie wissen es oder werden es wahrscheinlich vermuten, dass ich eine völlig andere Meinung zu diesem Gesetz habe.


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