sum C oder D, und zwar auch jene, die bisher visumfrei einreisen konnten. Außerdem wird Saisoniers die Möglichkeit eröffnet, ihr Visum im Inland zu verlängern.
Erleichterungen für fremde Studierende und Start-ups: Erleichterungen sind für ausländische Universitätsabsolventen vorgesehen, sie haben künftig ein Jahr statt der bisher sechs Monate Zeit, um nach Abschluss ihres Studiums einen qualifizierten Job in Österreich zu finden. Außerdem erhalten Gründer von Start-ups Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte. Die Gültigkeitsdauer der Rot-Weiß-Rot-Karte wird von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert, erst danach wird eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus für einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang ausgestellt.
Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten von SPÖ und FPÖ.)
19.04
Präsident Edgar Mayer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic. – Bitte.
19.04
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Ja, Sie sprechen meinen Namen immer besser aus. – Sehr geehrter Herr Minister! Werter Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! (Ruf bei der ÖVP: Das liegt an Vorarlberg!) – Ja, vielleicht liegt es an Vorarlberg, das kann schon sein.
Der Wahlkampf liegt schon ein bisschen in der Luft, das merkt man vor allem am Thema Migration, Integration und Flüchtlinge. Auch wenn die Flüchtlingszahlen in Österreich sinken, beschäftigt uns das Thema natürlich noch immer sehr emotionell.
Ich gebe dem Kollegen von der FPÖ durchaus recht, wir wissen, was alles in den letzten 20 Jahren an Novellen, an Verschärfungen stattgefunden hat, und auch bei dieser Novelle, auch bei dieser Verschärfung handelt es sich aus unserer Sicht aber um keine konkreten Maßnahmen, die wirklich lang- und mittelfristig zu einer Verbesserung führen, sondern mehr um Placebo-Verschärfungen. Was uns hier vor allem aber fehlt, sind der Weitblick und die Nachhaltigkeit des Ganzen.
Wieso? – Wir wissen, dass es beispielsweise eine effektive Arbeit der Asylbehörden bräuchte, dass es Unterkünfte für die Menschen bräuchte, die hier sind, dass es Perspektiven für diese Menschen bräuchte und dass es auch ein faires Asylverfahren für jene bräuchte, die in dieses Land kommen, die um Schutz ansuchen. Darin sind wir uns, glaube ich, alle einig. (Bundesrat Herbert: Es sind ja viel zu viel Illegale im Land!)
Was aber hier im Rahmen dieser Novelle beschlossen wird, sind nicht diese konkreten Maßnahmen, die uns weiterbringen, sondern eher ein paar Beruhigungspillen. Es geht hier um Wohnsitzbeschränkung, um Anordnung der Unterkunftnahme, um Wohnsitzauflage, Gebietsbeschränkung, verdreifachte Geldstrafen für Menschen ohne Aufenthaltstitel, Rückführung, verlängerte Schubhaft bis zu 18 Monaten, eine Beugehaft oder auch eine Reihe an Unklarheiten.
Eine dieser Unklarheiten war zum Beispiel die Frage der Aberkennung von Asyl schon bei Verdacht. Da gab es eine Diskussion: wann jetzt, wenn straffällig oder nicht? Das BMI hat damals gemeint: natürlich erst, wenn straffällig. Aber auch hier gibt es keine Garantie, wann es zu einem Verfahren kommen kann oder nicht.
Das Zweite, das noch an Unklarheit zu nennen wäre, ist zum Beispiel die ganze Sache mit dem Grundversorgungsgesetz, die auch von Ihnen vorhin angesprochen wurde. Aus unserer Sicht agiert man hier ein wenig kurzsichtig. Jetzt ist gesetzlich verankert, dass Asylsuchende, die nicht zum Asylverfahren zugelassen werden, die sogenannten Dublin-Fälle, die Grundversorgung verlieren. Man könnte jetzt meinen: Gut, wenn sie keine Grundversorgung bekommen, dann werden sie möglichst schnell das Land verlassen.
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