BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 99

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Es gab auch dieses Zuckerl, um ihnen das Verlassen des Landes auch noch genehmer zu machen. Wir alle wissen aber, dass diese Menschen das Land nicht verlassen, wenn sie die Grundversorgung nicht bekommen. Das ist für sie kein Kriterium.

Was passiert stattdessen? – Stattdessen kommt es zu einer Mehrbelastung der NGOs, stattdessen kommt es zu einer Mehrbelastung in den Ländern, die das abfangen müs­sen. Wir wissen, dass das Armenwesen, das Fürsorgewesen in Länderkompetenz ist, das heißt, hier löst man das Problem sicherlich nicht, indem die Menschen einfach aus dieser Grundversorgung herausfallen. Da würde ich mir – und da bin ich wieder bei der Weitsicht – ein bisschen mehr nachhaltige Politik wünschen.

Wir haben jetzt das Jahr 2017, die Zahlen sind gesunken, aber wir reden noch immer so, als wären wir mittendrin in der Herausforderung, die wir 2015 zu bewältigen hatten. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Wir haben hier weitere Verschärfungen, wei­tere Gesetzesnovellen, die aber aus unserer Sicht nicht dazu führen werden, dass es ein schnelleres Verfahren für die Menschen gibt, die Schutz suchen, dass es für die Men­schen Perspektiven in diesem Land gibt und dass durchaus auch Lücken geschlossen werden in den unterschiedlichen Gesetzen, die hier sozusagen in der Materie mitbehan­delt werden, um das ganze Fremdenrechtswesen gerechter zu machen.

In diesem Sinne können wir – das wird Sie wenig überraschen – diesem Gesetz nicht zustimmen. Wir sind aber natürlich immer bester Hoffnung, dass diese Auseinanderset­zung dazu führt, dass man sich überlegt, wie man langfristig tatsächlich das Asylwesen so reformiert, dass schutzsuchende Menschen Asyl und auch eine Perspektive auf ein besseres Leben bekommen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

19.09


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lindner. – Bitte.

 


19.10.15

Bundesrat Mario Lindner (SPÖ, Steiermark): Geschätzter neuer Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Fremdenrechtsänderungsge­setz 2017 und Integrationsgesetz – ich möchte vorweg festhalten, dass wir bei der Ge­setzgebung darauf achten sollten, wie wir Gesetze betiteln. Ich persönlich habe mit dem Wort „Fremde“ schon ein Problem. Ich kenne keine Fremden, ich kenne nur Menschen, und ich glaube, dass wir bei der Gesetzgebung auch darauf aufpassen sollten. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

Gleich zu Beginn darf ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und auch bei den Polizeibehörden, unseren Polizistinnen und Polizisten, die wirklich Hervorragendes leisten, bedanken. Selbstverständlich darf ich mich auch bei allen NGOs, die sich immer in den Fragen der Integration einsetzen, eben­falls ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, das Fremdenrechtsänderungsgesetz ist für die ei­nen ein Placebo und für die anderen ein Verschärfungspaket. Deshalb ist es mir ein Anliegen, dass wir zwei Grundsätze außer Streit stellen, nämlich einerseits, dass all die­jenigen Menschen, die vor Krieg, Bürgerkrieg und Verfolgung nach Österreich flüchten, bei uns im Rahmen unserer Möglichkeiten Schutz und Hilfe bekommen, sich aber an­dererseits an den Integrationsmaßnahmen beteiligen und sich auch tatsächlich an un­sere demokratischen, rechtsstaatlichen und weltoffenen Bedingungen halten. – Wenn wir diese beiden Punkte außer Streit stellen, können wir die Diskussion auf ein anderes Ni­veau heben.

Alles in allem gesehen gibt dieses Gesetz den Behörden nun jene Instrumente in die Hand, die man braucht, um entsprechend handeln zu können, und trotzdem wird gera­de mit diesem Thema immer wieder ordentlich Populismus betrieben.

 


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