BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 102

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Der Ausschuss für innere Angelegenheiten des Bundesrates stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke, Frau Kollegin Kern.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic. – Bitte.

 


19.19.07

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Wer­ter Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Als Wissenschaftlerin liegt mir das An­sehen der Wissenschaft sehr am Herzen, als Politikerin auch jenes der Politik.

Ich denke, das, was Kollege Lindner soeben erwähnt hat, wird uns noch länger be­schäftigen. Sollte sich das als wahr erweisen, ist das ein handfester Skandal, bei dem wir Konsequenzen fordern müssen. Aber als Wissenschaftlerin betone ich auch immer, dass man Dinge genauso verifizieren wie falsifizieren muss.

Wir hätten Minister Kurz gerne eine Dringliche Anfrage gestellt, aber er hat sich leider für morgen wieder entschuldigt.

Kommen wir aber zum eigentlichen Tagesordnungspunkt, nämlich zum Polizeikoopera­tionsgesetz. Kooperation zwischen der Polizei ist gut. Was wir nicht gut finden, ist eine blinde Datensammelwut; sie ist weder sinnvoll noch zielführend. Mit diesem Polizeiko­operationsgesetz soll die ausdrückliche Rechtsgrundlage für die österreichische Teil­nahme an internationalen Datenverbünden geschaffen werden.

Die stärkere und vernetztere Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden ist ja nicht grund­sätzlich etwas Schlechtes. Das manuelle Einholen von Auskünften bei anderen Sicher­heitsbehörden ist ja bekanntlich jetzt schon möglich. Was in Zukunft möglich sein wird, ist, dass es auf Knopfdruck passiert, sprich, dass die automatische Datenabfrage mög­lich gemacht werden wird.

Im Hinblick auf die anzunehmende umfangreiche Nutzung dieser Datenabfrage sowie auf die Sensibilität der Daten und auch die Übermittlung der Daten an ausländische Si­cherheitsbehörden wäre es aus unserer Sicht notwendig, dass der Rechtsschutz, eine Rechtssicherheit gewährleistet ist, was hier nicht der Fall ist.

Tagesordnungspunkt 27 betrifft das EU-Polizeikooperationsgesetz. Damit wird es mög­lich sein, dass ein direkter Zugriff auf Europol-Daten erfolgt. Das ist aus unserer Sicht tatsächlich sehr kritisch zu bewerten, weil es hier um Auskunftsrechte geht, aber auch um das Recht auf Löschung, Berichtigung und Einschränkung bei den nationalen Euro­pol-Stellen, wobei auch hier keine Rechtssicherheit gewährleistet ist.

Etwas Positives zum Schluss: Als nationale Kontrollbehörde wird die Datenschutzbe­hörde festgelegt. Das ist, wie gesagt, positiv zu bewerten. Was wir aber nach wie vor als sehr kritisch sehen, ist, dass diese Datensammelwut nicht zu dem führt, was wir uns davon erwarten, nämlich zu einer besseren Aufklärung der Fälle; und ich muss Ihnen, glaube ich, jetzt nicht alle Beispiele der letzten Zeit aufzählen, bei denen genau das sicht­bar geworden ist.

In diesem Sinne stimmen wir diesen zwei Vorlagen nicht zu. – Besten Dank. (Beifall bei den Grünen.)

19.22


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster ist Herr Bundesrat Weber zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.

 


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