BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 101

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Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

19.17.0826. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die internationale polizeiliche Kooperation (Poli­zeikooperationsgesetz – PolKG) geändert wird (1612 d.B. und 1683 d.B. sowie 9863/BR d.B.)

27. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG) und das Gesetz über das Bun­desamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK-G) geän­dert werden (1674 d.B. und 1684 d.B. sowie 9864/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 26 und 27 der Tages­ordnung.

Die Berichterstatterin ist bereits beim Rednerpult eingetroffen. Ich bitte Frau Bundesrä­tin Kern um die Berichte.

 


19.17.48

Berichterstatterin Sandra Kern: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die inter­nationale polizeiliche Kooperation geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf deshalb gleich zur Antrag­stellung kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten des Bundesrates stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten des Bun­desrates über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das EU-Polizeikooperationsgesetz und das Gesetz über das Bun­desamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich darf deshalb gleich zur Antragstellung kommen.

 


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