Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die internationale polizeiliche Kooperation (Polizeikooperationsgesetz – PolKG) geändert wird (1612 d.B. und 1683 d.B. sowie 9863/BR d.B.)
27. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG) und das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK-G) geändert werden (1674 d.B. und 1684 d.B. sowie 9864/BR d.B.)
Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 26 und 27 der Tagesordnung.
Die Berichterstatterin ist bereits beim Rednerpult eingetroffen. Ich bitte Frau Bundesrätin Kern um die Berichte.
Berichterstatterin Sandra Kern: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die internationale polizeiliche Kooperation geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf deshalb gleich zur Antragstellung kommen.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten des Bundesrates stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters erstatte ich den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Polizeikooperationsgesetz und das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden.
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich darf deshalb gleich zur Antragstellung kommen.
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