19.22
Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Werter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei TOP 26, dem ersten dieser beiden Tagesordnungspunkte, geht es um den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die internationale polizeiliche Kooperation geändert wird.
Der wesentliche Inhalt, der primäre Grund dafür ist die Teilnahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und des Bundeskriminalamtes an internationalen polizeilichen Informationsverbundsystemen zum Zwecke der Sicherheits- und Kriminalpolizei. Es handelt sich dabei auch um eine Verwaltungsvereinfachung im Rahmen von Interpol-Personenfahndungsersuchen zur Vorbeugung und Abwehr von mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität.
Bei Tagesordnungspunkt 27 geht es ursprünglich um eine Regierungsvorlage im Zusammenhang mit Europol, um eine Änderung der Rechtsgrundlage, welche mit 1. Mai 2017 in Kraft tritt, nämlich im Zusammenhang mit dem EU-Polizeikooperationsgesetz.
Liebe Damen und Herren, der Kampf gegen den Terrorismus, gegen die Verunsicherung und Destabilisierung unserer Demokratien in Europa ist nicht nur jetzt ein oberstes Gebot der Stunde, sondern wird es auch in den kommenden Jahren sein und bleiben müssen. Eines haben die terroristischen Anschläge in den letzten Jahren deutlich gezeigt: Wäre der Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden und auch den Geheimdiensten ein besserer oder ein einfacherer gewesen, hätten wir den einen oder anderen Terroristen schon vorher aus dem Verkehr ziehen können, da bin ich mir ganz sicher.
Deshalb bin ich auch sehr froh, dass wir heute mit dieser Novellierung des Polizeikooperationsgesetzes einen Schritt in die richtige Richtung machen und ausdrücklich eine gesetzliche Grundlage für die Teilnahme österreichischer Sicherheitsbehörden an internationalen Informationsverbundsystemen schaffen.
Bis jetzt gab es ja nur das Schengener Informationssystem als Austauschmöglichkeit. Mit dieser Novelle gehen wir einen wichtigen und richtigen Schritt weiter. Im Speziellen geht es um die Zusammenführung von Daten und Analysen zur leichteren Identifizierung sogenannter Gefährder, also von Personen, von denen eine ernste Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen könnte.
Ziel dieser stärkeren Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und anderen europäischen Staaten ist Vorbeugung und die Abwehr terroristischer Akte. Allen Toten, allen Verletzten und allen Geschädigten der feigen Terrorattacken – in Deutschland, England, Belgien, Frankreich und so weiter – sowie deren Angehörigen und Freunden sind wir es nämlich schuldig, hier besser, stärker und wirksamer zusammenzuarbeiten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wird für die Beteiligung an der Datenbank verantwortlich sein und wird dafür auch die notwendigen Planstellen zur Verfügung gestellt bekommen. Ich denke, dass die personellen Ressourcen richtig und auch effizient zum Wohle unserer Bürger eingesetzt werden.
Die Gesetzesnovelle schafft die Möglichkeit, bei Einlangen von Personenfahndungsinformationen aus dem Ausland automatisierte Abfragen in Fahndungsevidenzen, im Zentralen Melderegister und im Zentralen Fremdenregister durchzuführen.
Wir wissen, dass es jetzt schon mehr als 100 diesbezügliche Anfragen pro Tag gibt und diese auch in Zukunft nicht weniger werden, daher ist diese Novelle mehr als notwendig. Wie immer, wenn es um den Austausch von Daten geht, muss auch hiefür eine genaue Kontrolle im Hinblick auf den Datenschutz weiterhin gegeben sein und auch in Zukunft sichergestellt werden. Dazu wurden auch alle Bedenken zu diesem sen-
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