BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 103

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

19.22.57

Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Werter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei TOP 26, dem ersten dieser beiden Tages­ordnungspunkte, geht es um den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die internationale polizeiliche Kooperation ge­ändert wird.

Der wesentliche Inhalt, der primäre Grund dafür ist die Teilnahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und des Bundeskriminalamtes an internationalen polizeilichen Informationsverbundsystemen zum Zwecke der Sicherheits- und Kriminalpolizei. Es handelt sich dabei auch um eine Verwaltungsvereinfachung im Rahmen von Interpol-Personenfahndungsersuchen zur Vorbeugung und Abwehr von mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität.

Bei Tagesordnungspunkt 27 geht es ursprünglich um eine Regierungsvorlage im Zu­sammenhang mit Europol, um eine Änderung der Rechtsgrundlage, welche mit 1. Mai 2017 in Kraft tritt, nämlich im Zusammenhang mit dem EU-Polizeikooperationsgesetz.

Liebe Damen und Herren, der Kampf gegen den Terrorismus, gegen die Verunsiche­rung und Destabilisierung unserer Demokratien in Europa ist nicht nur jetzt ein obers­tes Gebot der Stunde, sondern wird es auch in den kommenden Jahren sein und blei­ben müssen. Eines haben die terroristischen Anschläge in den letzten Jahren deutlich gezeigt: Wäre der Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden und auch den Geheimdiensten ein besserer oder ein einfacherer gewesen, hätten wir den einen oder anderen Terroristen schon vorher aus dem Verkehr ziehen können, da bin ich mir ganz sicher.

Deshalb bin ich auch sehr froh, dass wir heute mit dieser Novellierung des Polizeiko­operationsgesetzes einen Schritt in die richtige Richtung machen und ausdrücklich ei­ne gesetzliche Grundlage für die Teilnahme österreichischer Sicherheitsbehörden an in­ternationalen Informationsverbundsystemen schaffen.

Bis jetzt gab es ja nur das Schengener Informationssystem als Austauschmöglichkeit. Mit dieser Novelle gehen wir einen wichtigen und richtigen Schritt weiter. Im Speziellen geht es um die Zusammenführung von Daten und Analysen zur leichteren Identifizie­rung sogenannter Gefährder, also von Personen, von denen eine ernste Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen könnte.

Ziel dieser stärkeren Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und anderen euro­päischen Staaten ist Vorbeugung und die Abwehr terroristischer Akte. Allen Toten, al­len Verletzten und allen Geschädigten der feigen Terrorattacken – in Deutschland, Eng­land, Belgien, Frankreich und so weiter – sowie deren Angehörigen und Freunden sind wir es nämlich schuldig, hier besser, stärker und wirksamer zusammenzuarbeiten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wird für die Betei­ligung an der Datenbank verantwortlich sein und wird dafür auch die notwendigen Plan­stellen zur Verfügung gestellt bekommen. Ich denke, dass die personellen Ressourcen richtig und auch effizient zum Wohle unserer Bürger eingesetzt werden.

Die Gesetzesnovelle schafft die Möglichkeit, bei Einlangen von Personenfahndungsin­formationen aus dem Ausland automatisierte Abfragen in Fahndungsevidenzen, im Zen­tralen Melderegister und im Zentralen Fremdenregister durchzuführen.

Wir wissen, dass es jetzt schon mehr als 100 diesbezügliche Anfragen pro Tag gibt und diese auch in Zukunft nicht weniger werden, daher ist diese Novelle mehr als not­wendig. Wie immer, wenn es um den Austausch von Daten geht, muss auch hiefür ei­ne genaue Kontrolle im Hinblick auf den Datenschutz weiterhin gegeben sein und auch in Zukunft sichergestellt werden. Dazu wurden auch alle Bedenken zu diesem sen-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite