Ich darf abschließend den Sicherheitsbehörden, allen in polizeilicher Tätigkeit wirkenden Polizistinnen und Polizisten, aber auch den Verwaltungsbeamten, die da wertvolle und wichtige Dienste für die Sicherheit Österreichs leisten, Dank und Anerkennung meinerseits, aber auch namens meiner Fraktion aussprechen. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
19.32
Präsident Edgar Mayer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Polizeikooperationsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Polizeikooperationsgesetz und das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Markenschutzgesetz 1970, das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden (1656 d.B. und 1678 d.B. sowie 9851/BR d.B.)
Präsident Edgar Mayer: Nun gelangen wir zum 28. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Bock. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Ing. Hans-Peter Bock: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Markenschutzgesetz 1970, das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Edgar Mayer: Ich danke für die Berichterstattung.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
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