BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 110

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19.48.52

Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Geschätzte Damen und Herren! In Verhandlung stehen drei Tagesordnungspunk­te: das Kraftfahrgesetz, das Gesetz bezüglich der Wasserstraßen und das Luftfahrtge­setz.

Bezüglich der Kosten im Rahmen des Wasserstraßengesetzes: Wenn man sich die Kos­ten rein buchhalterisch anschaut, stellt man fest, man hat ein Lücke von rund 450 000 €. Es wurde aber bereits gesagt, dass da technische Gründe dahinter stehen. Es macht ja auch Sinn, auf moderne neue Systeme umzustellen, Stichwort GPS, solarbetriebene Bojen und dergleichen mehr.

Ich selbst bin früher auch öfter mit den unterschiedlichsten Wasserfahrzeugen auf der Donau gefahren. Im Rahmen der Sicherheit darf man da auch nicht sparen. Die Moder­nisierung gehört gemacht und unterstreicht die Wichtigkeit der Donau als Verkehrsweg. Ich denke, dafür sind diese Kosten gerechtfertigt. Aus Sicht der Gesamtausgaben des Staatshaushaltes sind damit keine Kostenerhöhungen verbunden, weil die Zuwendung gleich bleibt.

Das Luftfahrtgesetz ist grundsätzlich nur eine Anpassung an EU-Richtlinien, Stichwor­te: Lärm, Betriebseinschränkung.

Ein Flughafen verursacht logischerweise immer das eine oder andere Problem, da muss man sich zusammenraufen. Flughäfen sind in der Regel auch schon länger da, viele ha­ben in der Nähe eines bestehenden Flughafens gebaut und das auch in Kauf genom­men. Das möchte ich hier auch einmal ehrlicherweise sagen. Im Rahmen der Wirtschaft­lichkeit haben Flughäfen ja auch ihren Sinn und ihre Berechtigung.

Stichwort Seveso III: Es gibt immer wieder Unfälle mit gefährlichen Stoffen, und wir werden mit dieser Gesetzesänderung dahin gehend eine Verbesserung erreichen.

Zum Kraftfahrgesetz: Ausgezeichnet, dass Sie hier sind, Herr Minister – der Minister für Landesverteidigung ist leider nicht mehr hier. Es gibt eine Frage, die mich persönlich interessiert. Sie betrifft einen speziellen Fachbereich der Ausbildung von Präsenzdienern im Kraftfahrbereich.

Bei jedem Kontingent braucht das Bundesheer immer wieder Kraftfahrer. Es kommen sehr viele Präsenzdiener, die bereits eine zivile Lenkberechtigung auch für Lkws und der­gleichen haben. Dann sind sie beim Bundesheer und müssen dort erneut vier bis fünf Wochen lang in die Fahrschule gehen.

Das ist grundsätzlich schon sehr bedenklich, erstens, weil es sehr teuer ist, und zwei­tens, weil diese Personen ja bereits eine Berechtigung haben. Das heißt, auf der zivi­len Straße traut man ihnen zu, mit einem Lkw zu fahren, man traut ihnen zu, für eine Firma im Frachtgeschäft tätig zu sein, wenn sie zum Bundesheer kommen, traut man ihnen das aber auf einmal nicht mehr zu.

Selbstverständlich muss es Schulungen für individuelle Fahrzeugtypen und derglei­chen geben, das geschieht aber im Zivilen logischerweise auch. Beim Bundesheer fin­det dann immer noch eine Fahrschule mit einer Dauer von vier bis fünf Wochen statt, wo extra geschultes Fahrschulpersonal kommt. Das ist sehr teuer, daher wäre das schon einmal zu hinterfragen.

Zum einen geht also relativ viel Ausbildungszeit verloren, und zum anderen ist es eben teuer, daher nicht im Sinne der Sparsamkeit. Vielleicht sagen Sie etwas dazu, Herr Mi­nister. Vielleicht könnte man da einmal eine Verbesserung machen, denn schließlich geht es ja auch um Steuergeld, von dem wir ja bekanntlich nicht so viel haben und mit dem generell sorgsam umzugehen ist.

 


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