BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 111

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Abschließend: Diese drei Gesetze werden von uns Freiheitlichen ebenfalls die Zustim­mung bekommen, weil sie, insgesamt betrachtet, in sich schlüssig und stringent sind. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

19.52


Präsident Edgar Mayer: Ein weiteres Mal zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesmi­nister Mag. Leichtfried. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


19.52.50

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Herr Bundesrat, zu Ihrer konkreten Frage: Ich muss gestehen, dass ich kein ausgewie­sener Experte für die Notwendigkeiten des Fahrens beim Bundesheer bin. Es wird si­cherlich so sein, dass die Kenntnisse, die man beim Bundesheer braucht, über das, was man beim zivilen Führerschein lernt, teilweise hinausgehen. Die Fahrverhältnisse im Bundesheereinsatz werden unter Umständen anders sein als im zivilen Bereich. Wie gesagt, ich bin da nicht der große Experte, aber ich erkläre mich gerne bereit, die Fra­ge an den Herrn Verteidigungsminister weiterzuleiten. Er wird wahrscheinlich wissen, wa­rum das so ist, und gegebenenfalls auch etwas dazu sagen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

19.53


Präsident Edgar Mayer: Danke, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat Längle.

 


19.53.55

Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg)|: Geschätzte Damen und Herren, ich darf kurz replizieren. Ich habe gesagt, dass eine fachspezifische Schulung an den un­terschiedlichen Fahrzeugtypen natürlich durchaus Sinn macht. Es macht auch Sinn, Ge­ländefahrten und dergleichen sowie einen gewissen technischen Dienst allgemein und im Gelände durchzuführen. Das passiert aber ohnedies in der sogenannten erweiterten Basisausbildung, das heißt nach der Grundausbildung.

Was ich hier konkret anspreche, ist jener Umstand, dass Leute gezielt noch einmal in den Grundkenntnissen des Fahrens geschult werden, in der Kenntnis der Verkehrszei­chen und dergleichen sowie in der allgemeinen Bedienung eines Fahrzeuges. Darum geht es mir, denn das verursacht hohe Kosten, denn es wird extra eine Fahrschule da­mit beauftragt. Da gilt es zu handeln. Wenn Sie sagen, dass Sie mit dem Herrn Minis­ter für Landesverteidigung darüber sprechen, dann passt das für mich. – Danke. (Bei­fall bei FPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

19.54

19.55.13

 


Präsident Edgar Mayer: An und für sich hätten sich jetzt alle eine Einladung nach Vor­arlberg erwartet, aber es war zur Sache gesprochen. Danke schön.

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 und das Unfalluntersuchungsgesetz 2005 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserstraßengesetz geändert wird.

 


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